Medizinisches CannabisKölner hat Deutschlands ersten Kiffer-Ausweis

Kiffer-Ausweis

Sven Pohl hat seinen Patientenausweis für medizinisches Cannabis bei seiner Apotheke in Nippes beantragt.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Der „Kiffer-Ausweis“ für die Apotheke ist da! Mit dem neuen Gesetz für medizinisches Cannabis hat sich für Patienten wie den Kölner Sven Pohl (30) viel geändert. Die Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle ist seitdem nicht mehr gültig. Dafür hat Sven jetzt den Patientenausweis von der Kölner Firma „Cannamedical“.

Oft von Polizei kontrolliert

Sven wurde schon oft von der Polizei angehalten, weil er auf offener Straße vermeintlich illegale Drogen raucht. „Anfangs, wenn ich meine Ausnahmegenehmigung vorgezeigt habe, musste ich schon mal zur Überprüfung mit zur Wache. Nach und nach akzeptierten die Beamten den Schein. Der ist jetzt aber nicht mehr gültig“, sagt er.

Neues Gesetz

Mit dem neuen „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vom 10. März vergibt die Bundesopiumstelle keine Ausnahmegenehmigungen mehr. Für Patienten wie Sven ein Problem.

Bei Apotheke in Nippes beantragt

Denn: Der einzige Nachweis für die medizinische Verwendung von Cannabis ist das Rezept, das aber bei der Apotheke abgegeben werden muss. Also beantragte er, in der Hoffnung keine Probleme mehr mit der Polizei zu haben, einen Patientenausweis bei seiner Apotheke in Nippes.

Kein Ausweis ohne Rezept

Da auch das Medikament auf dem Ausweis vermerkt wird, musste Sven ein Rezept vorlegen. Bislang stellt den Ausweis nur die Kölner Import-Firma „Cannamedical“ aus. Geschäftsführer David Henn erklärt: „Wir werden bald ein Seminar für die Polizei abhalten, um die Beamten über unsere Arbeit und den Ausweis zu informieren.“ Auch mit anderen Behörden sei seine Firma im Austausch.

Dokument kein Freischein

„Der Ausweis ist kein amtliches Dokument, also kein Freischein. Wir empfehlen immer eine Kopie des Rezeptes dabei mitzuführen. Unser Ziel ist es aber mit den Behörden eine einheitliche Regelung zu finden.“ Bislang haben laut Henn innerhalb von zwei Wochen über 500 Patienten so einen Ausweis beantragt.

Und was sagt die Polizei?

„Der Aussteller ist ein Wirtschaftsunternehmen und entfaltet keine Rechtswirkung“, erklärt eine Polizeisprecherin. Die Empfehlung: Verordnetes Cannabis nicht in der Öffentlichkeit rauchen, um „Irritationen in der Bevölkerung und damit hervorgerufene Polizeikontrollen zu vermeiden“.

Das könnte Sie auch interessieren:

(exfo)