Kaum bekanntStadt erklärt: Maskenpflicht gilt überall in Köln – unter einer Bedingung

Koeln_Maske_Hohe_Strasse

Die Maskenpflicht in Köln gilt nicht nur auf Einkaufsstraßen wie der Schildergasse (hier ein Foto vom 9. Mai 2020), sondern grundsätzlich in der ganzen Stadt.

von Thomas Werner (tw)

Köln – Die (fast) stadtweite Maskenpflicht in Düsseldorf hat am Dienstag (3. November) für Aufsehen gesorgt. Per Allgemeinverfügung setzte die NRW-Hauptstadt durch, dass ab sofort in der gesamten Stadt eine Maskenpflicht besteht. Zumindest dort, wo die Bürgerinnen und Bürger einen Abstand von fünf Metern zur nächsten Person nicht garantieren können. 

Maskenpflicht in Köln gilt im gesamten Stadtgebiet – unter einer Bedingung

„Auf öffentlichen Straßen und Wegen (...) ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht (...) objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann”, heißt es in der Verfügung. Auf den ersten Blick ein harter Schritt, noch tiefgreifender als in Köln.

Doch das ist nicht wahr, wie die Stadt Köln am Mittwoch (4. November) erklärte: Im gesamten Kölner Stadtgebiet gelte die Maskenpflicht, erläutert Stadtsprecher Robert Baumanns gegenüber EXPRESS. Zumindest dort, wo der festgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Unter der Überschrift „Mund-Nase-Bedeckung in allen öffentlichen Bereichen des Kölner Stadtgebiets” ist das in der Allgemeinverfügung der Stadt vom 13. Oktober 2020 klar geregelt worden, die Regel ist bisher allerdings offenbar kaum bekannt.

Stadt Köln: Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen klar geregelt

Wörtlich heißt es in der Verordnung (die am Montag, 2. November noch einmal aktualisiert wurde): Die Maskenpflicht gilt „an allen Orten, an denen (...) gemessen an der verfügbaren Fläche mit dem Zusammentreffen einer so großen Zahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können.”

Heißt also: Die Maskenpflicht bezieht sich nicht nur auf Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen, die Altstadt oder die Ringe, sondern auf die ganze Stadt. Nur dann, wenn enger Kontakt mit Menschen sicher ausgeschlossen werden kann, darf auf die Maske verzichtet werden.

Der Unterschied: Auf den festgelegten Straßen und Wegen (z.B. Schildergasse, Severinstraße etc.) gilt die Maskenpflicht ständig, also auch dann, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Diese Bereiche sind von der Stadt Köln festgelegt worden und bekannt. Wer nachts um 1 Uhr über eine leere Schildergasse geht, hat auch dort eine Maske zu tragen.

Maskenpflicht in Köln: Es gibt einige Ausnahmen von der Regel

Für die Maskenpflicht in der Stadt gilt aber nicht nur ein gesicherter Mindestabstand als Ausnahmen, es gibt noch weitere:

  • in Parks und Grünanlagen 
  • für Personen in oder auf Autos, Motorrädern und Rollern
  • für Personen auf Fahrrädern (wer schiebt, muss Maske tragen!)
  • für Jogger an typischen Jogger-Orten
  • für Kinder bis zum Schuleintritt
  • für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen (Attest muss auf Verlangen vorgezeigt werden)

Eine Neuerung gilt seit wenigen Tagen für Schulkinder: Die Mädchen und Jungen müssen ihre Masken bereits aufsetzen, wenn sie sich im Radius von 150 Metern rund um das Schulgebäude befinden, nicht mehr erst beim Betreten des Gebäudes. (tw)