Masken-Verweigerer in KölnKVB erklärt riesiges Problem mit neuem Bußgeld

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In öffentlichen Verkehrsmitteln in Köln gilt die Maskenpflicht. Sonst fällt ein 150-Euro-Bußgeld für Maskenverweigerer an. Das Foto wurde am 23. April 2020 in Köln aufgenommen.

von Madeline Jäger (mj)

Köln – Die Einhaltung der Maskenpflicht spaltet Köln: Die einen sind bei den aktuellen Temperaturen von der Maske genervt, die anderen plädieren für die strikte Einhaltung der Tragepflicht und bemängeln, dass zum Beispiel in der KVB zu wenig kontrolliert wird.

Dabei birgt die neue Bußgeld-Forderung über 150 Euro vom NRW-Verkehrsminister für die Kontrolleure der Kölner Verkehrsbetriebe in der Umsetzung große Hindernisse.

Köln: Bußgeld-Forderung Kölner ärgert sich 

Zu der zweiten Gruppe gehört ein Kölner, der sich immer wieder ärgert und als täglicher Bahnfahrer für seinen Geschmack viel zu oft Fahrgäste entdeckt, die sich Mund und Nase nicht bedecken wollen. Vor allem in den Abendstunden habe er oft diese Beobachtungen und wendet sich daher mit großer Sorge an die EXPRESS-Redaktion.

Alles zum Thema Hendrik Wüst

„Da bringt auch das neue Bußgeld nichts“

Kölner Markus Reim (Name geändert) ärgert sich immer wieder bei KVB-Fahrten über Maskenverweigerer. Täglich fährt er aus Köln-Kalk in die Innenstadt zur Arbeit. Vor allem abends sieht er viele Kölner ohne Maske.

„Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und obwohl ich jeden Tag mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bin, hat man mich noch nicht einmal kontrolliert“, so der Kölner.

„Da bringt auch das neue Bußgeld nichts“, findet er.

Verkehrsminister fordert neues Bußgeld – KVB sieht Probleme

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) droht genau diesen Maskenverweigerern nun mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Jeder „Masken-Muffel“ müsse sofort aussteigen und das Bußgeld direkt bezahlen.

Die Verschärfung solle mit einer Überarbeitung der NRW-Coronaschutzverordnung in der zweiten August-Woche in Kraft treten. Sie gelte dann für alle Züge in NRW und damit auch für die KVB.

Doch momentan darf die KVB dieses Bußgeld von Maskenverweigerern so einfach gar nicht einfordern.

KVB: „Mitarbeiter dürfen kein Bußgeld erheben“

„Derzeit sieht es so aus, dass unsere Mitarbeiter im Rahmen ihrer normalen Fahrschein-Kontrolle auch die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. Sie können vom Hausrecht der KVB Gebrauch machen und Fahrgäste, die sich weigern, eine Maske anzuziehen, aus dem Bus oder der Bahn weisen“, erklärt KVB-Sprecher Matthias Pesch.

„Ein Bußgeld erheben dürfen sie nicht, dazu fehlt die rechtliche Grundlage, das dürfen nur die Kollegen vom städtischen Ordnungsamt. Mit denen machen wir regelmäßig gemeinsame Kontrollen, bei denen auch Bußgelder verhängt werden“, so der KVB-Sprecher weiter.

„Das kann die KVB nicht alleine entscheiden“

Damit auch KVB-Mitarbeiter alleine die 150 Euro verhängen dürfen, müssten erst die Beförderungsbedingungen geändert werden. Eine Entscheidung, die die Kölner Verkehrsbetriebe so schnell alleine nicht treffen können.

„Dazu wären entsprechende Beschlüsse in zahlreichen regionalen Gremien in NRW notwendig. Das kann die KVB nicht alleine entscheiden“, ergänzt der Sprecher.

Einhaltung der Maskenpflicht: „In den Abendstunden liegt die Quote niedriger“

Dabei bestätigt die KVB zumindest eine Einschätzung des Kölners, der gegenüber EXPRESS seinem Ärger Luft verschafft hat.

„Unsere Erfahrung ist nach wie vor, dass tagsüber der weitaus größte Teil der Fahrgäste (um die 95 Prozent) die Maskenpflicht einhält, in den Abendstunden liegt die Quote niedriger, zum Teil bei etwa 80 Prozent“, so der KVB-Sprecher.

„Wir appellieren eindringlich an die Fahrgäste“

Doch laut der Kölner Verkehrsbetriebe seien die Kontrollen der Fahrgäste nur ein Baustein in Sachen Maskenpflicht, es gehe auch um Eigenverantwortung. 

„Wir appellieren eindringlich an die Fahrgäste, sich zu ihrem eigenen Schutz und dem anderer Menschen an die Maskenpflicht zu halten“, erklärt Pesch.