Bahn-AlarmKölner Lokführer (31) im „Blindflug” – wegen heftiger Aktion in Hochhaus

Symbol_Gueterzug_Koeln

Der Kölner Fahrer eines Güterzugs klagte Samstagnacht (23. Januar) über einen vermeintlichen Laserpointer, der ihn blendete. Das Symbolfoto wurde 2019 in Grevenbroich aufgenommen.

von Thomas Werner (tw)

Köln/Leverkusen – Züge im „Blindflug”, ohne Kontrolle durch die Lokführer: Das mag wie die perfekte Grundlage für einen Actionfilm zum Nägelkauen klingen, in der Realität ist das in Sachen Sicherheit eher ein Albtraum. Am Samstagnacht (23. Januar) erlebte ein Lokführer in der Nähe des Bahnhofs Leverkusen-Opladen aber genau das. Nicht der erste Fall dieser Art.

  • Kölner Lokführer an Leverkusener Bahnhof von Laserpointer geblendet
  • Weitere Fälle aus Köln sind bekannt
  • Polizei weist auf große Gefahr solcher Aktionen hin

Der 31-jährige Kölner, der als Lokführer eines Güterzugs unterwegs war, meldete die Aktion und berichtete, von einem vermeintlichen Laserpointer geblendet worden zu sein. Er gab an, das grelle Licht sei aus einem Hochhaus strahlend. Besonders gefährlich: Kurzzeitig klagte der 31-Jährige über Einschränkungen im Sehfeld. Er konnte die Fahrt aber fortsetzen.

Lokführer geblendet: Weiterer Fall in Köln dokumentiert

Es ist nicht der erste Fall dieser Art in der jüngeren Vergangenheit: Bereits am Samstagabend vergangener Woche (16. Januar) hatte ein Lokführer der S11 gemeldet, in Köln-Chorweiler bei der Einfahrt in den Bahnhof durch einen Lichtstrahl geblendet worden zu sein.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Der 24-jährige Mann aus Köln erkannte sogar eine Gruppe Jugendlicher, welche mit einem Laserpointer genau auf das Führerhaus zielten. Die Fahndungen der Polizei blieben erfolglos, immerhin kam es aber weder zu Sach- noch zu Personenschaden.

Laserpointer als Gefahr: Bundespolizei klärt wegen Bahn-Vergehen auf

Wie die Bundespolizei am Montag (25. Januar) mitteilte, hat sie in beiden Fällen Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. 

In diesem Zusammenhang macht die Bundespolizei auf die Gefahr solcher Taten aufmerksam und erklärt:

  • Das Blenden mit einem Laserpointer hat strafrechtliche Konsequenzen
  • Auch ein unabsichtliches Blenden mit Schädigung der Augen wird gem. §229 StGB als fahrlässige Körperverletzung geahndet
  • Laserpointer haben ein erhebliches Verletzungsrisiko für die Augen und können schwere Schäden an der Netzhaut verursachen
  • Laserpointer sind kein Spielzeug und gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen
  • Der Lichtstrahl sollte niemals auf die Augen bzw. ins Gesicht anderer Personen oder sich selbst gerichtet werden

Für mögliche Hinweise zu den Tatverdächtigen wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000. (tw)