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Mit 2,4 Promille 44 Menschen verletztKVB-Suff-Fahrer: Verfahren endet überraschend

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Köln: Bei dem KVB-Crash am Eifelwall wurden 44 Menschen verletzt. Hier wird einer der Geschädigten versorgt. 

von Thomas Werner (tw)

Köln – Der 15. März 2018 hat sich nachhaltig ins Gedächtnis vieler Kölner eingeprägt und seither auch die Justiz beschäftigt. Doch das ist jetzt vorbei! Denn das Gerichtsverfahren gegen den KVB-Fahrer, der an diesem Tag für den schweren Unfall an der Haltestelle Eifelwall (Sülz) verantwortlich war, wurde jetzt eingestellt.

KVB-Unfall am Eifelwall: Verfahren wird eingestellt

Bei der Kollision mit einer vorausfahrenden Bahn der Linie 18 waren insgesamt 44 Fahrgäste verletzt worden. Dabei entstand ein Gesamtsachschaden von etwa 1,6 Millionen Euro. Laut Staatsanwaltschaft hatte der 56-Jährige einen Alkoholwert von 2,4 Promille.

Im Februar 2019 wurde Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben.

Seit September 2019 lief der Prozess, in dem Verteidiger Wolfram Bauer sagte, sein Mandant sei aufgrund der starken Alkoholisierung schuldunfähig, es komme also höchstens eine Rauschtat in Betracht (hier lesen Sie mehr).

44 Menschen bei KVB-Unfall am Eifelwall verletzt 

Vielmehr treffe auch die KVB eine erhebliche Mitschuld: „Mein Mandant ist schwer alkoholkrank, das war der KVB bekannt“, sagte Bauer, der 56-Jährige hätte also womöglich gar nicht mehr als Fahrer eingesetzt werden dürfen, auch wenn der Arbeitgeber davon ausgegangen sei, der Mitarbeiter habe nach einer Entziehungskur seine Sucht im Griff.

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Noch am Morgen des Unfalls soll die Frau des Mannes sogar bei der KVB angerufen und gewarnt haben, ihr Ehegatte habe einen Rückfall erlitten und dürfe keinesfalls fahren. Die Warnung sei ignoriert worden.

KVB-Unfall am Eifelwall: Bahn an der Haltestelle übersehen

Zeugen hatten berichtet, dass der Mann die Bahn der Linie 18 schon zuvor merkwürdig gefahren, ruckartig angefahren und wieder gebremst habe. An der Haltestelle Eifelwall hatte er schließlich eine vor ihm stehende Bahn übersehen und war aufgefahren. Dabei wurden Menschen durch den Innenraum geschleudert, 44 von ihnen verletzt.

Nun wurde das Verfahren eingestellt. Als Auflage muss der 56-Jährige innerhalb von sechs Monate eine Summe von 5000 Euro an einen gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Amtsgericht Köln: Verfahren nach KVB-Unfall eingestellt

Wie das Amtsgericht Köln erklärte, wurde hinsichtlich der Schwere der Schuld folgenden Umständen besondere Bedeutung beigemessen: „Der Angeklagte und sein ehemaliger Arbeit-geber haben sich in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren durch Abschluss eines Vergleichs geeinigt. Auf Grund der Alkoholisierung des Angeklagten legte ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger in einem vorläufigen Gutachten eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nahe.” Außerdem sei der Angeklagte nicht vorbestraft. (hpu, tw)