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Krasses UrteilStadt Köln muss Albaner-Familie unterbringen – trotz Ausreisepflicht

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Eine albanische Familie kam als „Winterflüchtlinge” nach Köln. (Symbolbild)

von Chris Merting (mert)

Köln – Menschen aus den Staaten des westlichen Balkans kommen als „Winterflüchtlinge” nach Köln, um hier versorgt zu überwintern.

Wie sie gegenüber der Stadt Ansprüche durchsetzen können, zeigt ein aktueller Fall mit einem Urteil, das Diskussionen auslösen wird.

„Winterflüchtlinge”: Wie viele kommen jetzt wieder nach Köln?(hier lesen Sie mehr)

Albanische Familie kam als „Winterflüchtlinge” nach Köln

Ein Ehepaar mit zwei Kindern ist im Dezember aus ihrem Heimatland Albanien nach Deutschland eingereist. Sie wandten sich an das Ausländeramt der Stadt Köln und erklärten, keinen Asylantrag stellen zu wollen.

Die Westbalkan-Staaten gelten eh als „sichere Herkunftsländer”. Das Ausländeramt stellte der Familie aus Albanien eine so genannte Grenzübertrittsbescheinigung aus. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem ausreisepflichtigen Personen eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt wird.

Ausreisepflichtige Familie widersetzte sich in Köln den Auflagen

Da die Familie nicht freiwillig ausreiste, leitete das Ausländeramt das Verfahren weiter an die zentrale Verteilungsstelle, damit diese der Familie eine Aufnahmeeinrichtung zuweist, die irgendwo in NRW sein könnte. Eine solche Zuweisung erfolgte jedoch zunächst nicht – warum, ist nicht genau geklärt.

Die Familie wandte sich an eine Notschlafstelle der Stadt Köln, in der sie eine Nacht verbrachten. Am nächsten Tag mussten die Albaner unter Verweis auf die Grenzübertrittsbescheinigung die Notschlafstelle verlassen.

Stadt Köln muss Flüchtlings-Familie trotzdem unterbringen

Die Familie erhielt in Köln von anderer Stelle Unterstützung. Ein Eilantrag ging beim Verwaltungsgericht Köln ein. Damit sollte erreicht werden, dass die Stadt die Familie trotzdem unterzubringen hat.

Die Albaner seien ansonsten obdachlos und müssten mit den Kindern auf der Straße schlafen. Die Stadt machte demgegenüber geltend, die Antragsteller seien ausreisepflichtig.

Sie könnten ihrer Obdachlosigkeit durch eine Rückreise nach Albanien sofort entgehen. Busse nach Tirana führen von hier aus jeden Tag.

Winterflüchtlinge: Stadt Köln sei weiterhin zuständig

Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag der Albaner stattgegeben und teilt zu dem Beschluss (vom 12. Dezember) mit: „Der Unterbringungsanspruch entfalle nicht durch die Ausreisepflicht oder die Grenzübertrittsbescheinigung. Vielmehr bestehe der Anspruch losgelöst von der ausländerrechtlichen Frage der Ausreisepflicht, solange die Obdachlosigkeit der Antragssteller bestehe und diese sich noch im Zuständigkeitsbereich der Stadt aufhielten.” (Az.: 20 L 2567/19)

Das Kölner Urteil ist so manchem in der Fachverwaltung übel aufgestoßen: „Das spricht sich bei den 'Organisatoren der Köln-Reisen' auf dem Balkan schnell ’rum”, so ein Mitarbeiter der Stadt.