Anwalt angezeigtTurbulente Zeiten im Kölner Amtsgericht – ein Kommentar

Amtsgericht_Koeln

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Es waren turbulente vergangene Monate am Kölner Amtsgericht, ein Kommentar:

Jugendrichter Gerd Willi Krämer, der einen FC-Spieler bei einem Knöllchen-Prozess als „Pisser“ und „Pissnelke“ beschimpft (hier lesen Sie mehr) und sich entschuldigen musste. Schöffenrichter Frank Altpeter, der mutmaßliche Räuber und Entführer mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ freispricht und später sein Urteil einfach zurücknehmen will (hier lesen Sie mehr). 

Amtsgericht Köln: Richter mit mehreren Verfehlungen 

Richterin Astrid Bernards, die einen Grapscher-Vorwurf bagatellisiert („Es war der 11.11.“) und damit eine große Demonstration vor dem Gerichtsgebäude auslöst (hier lesen Sie mehr).

Und Richterin Julia Schumacher, die einen ihr unbequemen Strafverteidiger aus dem Saal schmeißen und dem Angeklagten den Rechtsbeistand nehmen will – sie wurde schließlich als befangen erklärt (hier lesen Sie mehr). 

Schwammiger Paragraf: Gerichtspräsident zeigt Kölner Anwalt an 

Man könnte annehmen, der Kölner Amtsgerichtspräsident Henning Banke hätte in den eigenen Reihen genug Brandherde zu stillen. Doch der Gerichtsboss macht selbst das nächste große Fass auf und nutzt einen äußerst schwammigen Paragrafen, um dem forschen Anwalt Mustafa Kaplan die Staatsanwaltschaft auf den Hals zu schicken; nur, weil der den für die Richterin und das Amtsgericht äußerst unangenehmen Befangenheitsbeschluss veröffentlichen ließ (hier lesen Sie mehr). 

Allein schon die Tatsache, dass eine andere Stelle des Amtsgerichts den Beschluss ohne Kenntnis des Präsidenten auf Anfrage eines Fachverlages selbst ins Internet stellte und die Veröffentlichung damit als unbedenklich eingestuft hat, könnte Bankes Strafanzeige ad absurdum führen; ein peinlicher Vorgang. Verständlich, dass der Anwalt hier eine billige Retourkutsche wittert. 

Schlauer-Debatte hatte Zorn von Anwälten zur Folge 

Ende vergangenen Jahres hatte Präsident Banke bereits den Zorn von Strafverteidigern auf sich gezogen (hier lesen Sie mehr). Im Rahmen eines Statements über ausbleibenden Richter-Nachwuchs verneinte er die Frage, ob man den hohen Notendurchschnitt (Prädikatsexamen) für das Bewerbungsverfahren senken sollte und sagte: 

„Wir brauchen eine Waffengleichheit zwischen Richtern und Anwälten, damit wäre jetzt keinem gedient, wenn der Anwalt schlauer ist als der Richter.“ In diesem Fall aber könnte sich herausstellen, dass der Anwalt doch um einiges schlauer war.