Kölnerin überfahrenLkw-Fahrer weint: „Sie ist in meinen Händen gestorben“

Radfahrerin_Unfall_Boltensternstrasse_180424

Der Lkw erfasste die Radfahrerin beim Abbiegen in Richtung Mülheimer Brücke.

Köln – Ein Lkw-Fahrer aus Neuss musste sich am Freitag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Er hatte in Riehl beim Abbiegen eine Radfahrerin übersehen. „Sie ist in meinen Händen gestorben“, sagte er beim Prozess unter Tränen.

Köln: Eine Sekunde entscheidet über Leben und Tod

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft habe der 39-Jährige eine bis 1,2 Sekunden Zeit gehabt, um die Radfahrerin auf dem Fahrradweg der Boltensternstraße wahrzunehmen. Vier Sekunden habe er angehalten, sei dann aber doch losgefahren.

Gerade in dem Moment, als die Kölnerin (58) den Fahrradweg passiert hatte. Die Frau habe aufgrund des vorigen Stillstands des Lkw davon ausgehen können, dass der Fahrer sie gesehen habe, so der Ankläger. Doch das hatte er nicht.

Beim Abbiegen auf Zubringer ein Geräusch gehört

Beim Abbiegen auf den Zubringer der Mülheimer Brücke habe er dann ein Geräusch wahrgenommen. „Ich bin ausgestiegen und habe geschaut, ob etwas vom Lkw gefallen ist“, sagte der Angeklagte. Er stockte und fing im Gerichtssaal an zu weinen.

Dann schilderte der Lkw-Fahrer, wie er die Fahrradfahrerin unter dem Fahrzeug entdeckte. Er habe ihr helfen wollen und Passanten gebeten den Notruf zu wählen. Als die Retter da waren, habe er noch geholfen. Doch noch vor Ort sei die Frau gestorben.

Angeklagter arbeitet nicht mehr als Lkw-Fahrer

Der Angeklagte sagte gewusst zu haben, dass die Stelle gefährlich sei. Er habe mehrfach in den Spiegel geschaut, doch die Radfahrerin in dem Moment einfach nicht gesehen. Man habe ihn nach dem Unfall mit einem Schock ins Krankenhaus gebracht.

Kölner Stadtmitarbeiter getötet – Urteil da: Das passiert jetzt mit dem Mörder von Kurt Braun

Wochen nach dem Unfall im April 2018 habe er stundenweise wieder als Kraftfahrer gearbeitet. Er sei jedoch zusammengebrochen, er könne nicht mehr fahren und sei nun arbeitslos. Im Urteil setzte der Richter eine Geldstrafe von 1500 Euro fest (150 Tagessätze zu je 10 Euro).