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Kölner ZeitreiseVor 25 Jahren: Mord an Schlecker-Frau hat weitreichende Folgen

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Am 1. Juni 2012 wird die Zerschlagung der „Schlecker“-Kette vom Gläubigerausschuss beschlossen. 

Köln  – Was bei den Schlecker-Märkten zur sparsamen Firmenphilosophie gehört, wird Filialleiterin Inge G. im August 1994 zum Verhängnis: Die 48-Jährige ist allein im Drogeriemarkt an der Heinrich-Lersch-Straße in Neubrück, als sie brutal ermordet wird. Die Verurteilung des Täters am 13. Januar 1995 ist auch eine höchstrichterliche Kritik an den Sicherheitsvorkehrungen bei Schlecker.

Köln-Neubrück: Der Mörder kommt kurz vor Ladenschluss

Der Mörder kommt kurz vor Ladenschluss. Inge G. ist allein in der Filiale, als sie den Ladendieb entdeckt. Hilfe kann sie nicht rufen, ein Telefon gibt es in keiner der Schlecker-Filialen – aus Gründen der Sparsamkeit und der Produktivität.

Der 26-jährige Kölner geht äußerst brutal vor: Die Ermittlungen ergeben, dass der alkoholisierte Frank N. von der Filialleiterin dabei erwischt wurde, wie er ein Aftershave für 11,99 Mark in die Tasche steckte. Aus Angst vor der Strafe soll er immer wieder auf die Verkäuferin eingestochen haben. Das ergibt die spätere Obduktion der Toten.

Schlecker-Mord: Kfz-Meister geht selbst zur Polizei 

Auf die Spur des Mörders kommen die Ermittler durch ihn selbst: Der arbeitslose Kfz-Meister meldet sich gegen 20.45 Uhr bei der Polizei und gibt an, Inge G. kurz vor 18.30 Uhr verletzt in ihrem Büro gefunden zu haben. Als die Beamten die Heinrich-Lersch-Straße erreichen, ist sie bereits tot.

Landgericht Köln: 13 Jahre Haft für Schlecker-Mörder 

Vor dem Kölner Landgericht wird der Täter wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter nutzt die Urteilsverkündung auch für eine harsche Kritik an der Sicherheit in den Schlecker-Filialen. Richter Gert Mainz erklärt, Schlecker sei „leichtfertig“ mit der Sicherheit einer Angestellten umgegangen und habe durch Dilettantismus Vorschub geleistet für Verbrechen und Verbrecher.

Damit unterstützt Mainz die Kritik, die Polizei, Gewerkschaften und Angehörige von Inge G. nach dem Verbrechen üben.

Tod der Schlecker-Mitarbeiterin löst landesweite Proteste aus 

Der Tod der Kölner Verkäuferin beschert Anton Schlecker landesweite Proteste, wie es sie in der von Wachstum geprägten Firmengeschichte mit den 4600 Filialen und einem Jahresumsatz von fast sechs Milliarden Mark noch nicht gegeben hat.

Schlecker: Gewerkschaft kritisiert Arbeitsbedingungen 

Bereits drei Monate nach dem Tod von Inge G. kritisiert die Gewerkschaft Handel, Banken und Verkehr (HBV) die schikanösen und frauenfeindlichen Arbeitsbedingungen bei Schlecker öffentlich. Angriffspunkte sind, dass es kein Telefon mit einem Alarmknopf gebe, das oft nur eine Person im Laden arbeite und dass die Bediensteten die Einnahmen abends alleine zur Bank bringen müssten. Das sei beinahe schon eine Aufforderung zum Diebstahl, so HBV-Vorstand Franziska Wiethold.

Arbeitskampf um Tarifverträge bei Schlecker 

Zudem war die Rede von „Lohnbetrug als Teil der Unternehmenskultur“. Die Gewerkschaft fordert in einem harten Arbeitskampf von Schlecker einen Tarifvertrag zur Wahl von Betriebsräten sowie Telefone in allen Filialen und erfährt dabei große gesellschaftliche Unterstützung. Aber erst zwei Monate nach dem Kölner Mordurteil wird der Vertrag im März 1995 nach heftigen Auseinandersetzungen tatsächlich unterschrieben.

Schlecker: Schließungen, Insolvenz und Verurteilungen 

Wie geht es weiter mit dem Schlecker-Unternehmen? Im Juni 2011 gibt Schlecker bekannt, dass man seit drei Jahren Verluste erwirtschafte und vermutlich 500 bis 800 Filialen schließe. Am 23. Januar 2012 stellt Schlecker Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, das am 28. März eröffnet wird. Der Gläubigerausschuss beschließt am 1. Juni die Zerschlagung der Kette.

Am 27. November 2017 verurteilt das Landgericht Stuttgart Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro. Seine Kinder Lars und Meike werden unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrug und Untreue zu Haftstrafen von 34 beziehungsweise 35 Monaten verurteilt.