Kölner ZeitreiseNach Mord am Eigelstein: Schauprozess und sechs Hingerichtete

Aussiss Westdeutscher Beobachter  vom 24. Juli 1933

Der Ausriss aus dem NS-Propagandablatt „Westdeutscher Beobachter“ aus dem Jahr 1933 präsentiert die  „Hauptschuldigen“.

Köln – „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ jubelt der „Westdeutsche Beobachter“, das Organ des NSDP-Gaus Köln-Aachen schon Tage vor dem Urteil. Vom Schwurgericht am Appellhofplatz werden am 24. Juli 1933 im sogenannten „Kommunisten-Prozess“ sechs junge Männer zwischen 21 und 29 Jahren zum Tode verurteilt: Sie sollen auf den Tag genau fünf Monate zuvor zwei SA-Leute im Eigelsteinviertel erschossen und einen weiteren SA-Mann verletzt haben.

Nazi-Zeitung titelt: „Ganz Köln fordert strengste Sühne" 

„Am Montag wird den Bolschewisten der Prozess gemacht!“ Im Verlauf der Verhandlung macht der „Westdeutsche Beobachter“ (WB) immer wieder Stimmung gegen die Angeklagten. „Ganz Köln fordert strengste Sühne“, heißt es in einer seiner Überschriften.

Zwei SA-Mitglieder wurden am Eigelstein erschossen 

Was war passiert? Einige der Angeklagten sollen sich am Abend des 24. Februar 1933 im Verkehrslokal „Ohm Paul“ der Rotfront-Kämpferbund-Gruppe Köln-Nord im Haus am Gereonswall 4 getroffen haben. Nach dieser „Volksversammlung“, so schreibt es der „WB“, sollen die Täter, allesamt Mitglieder im RFB, die SA-Leute Walter Spangenberg und Winand Winterberg gegen 22.30 Uhr auf ihrem Heimweg am Hansaplatz heimtückisch erschossen haben.

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Mehrere Kommunisten werden festgenommen

Nach dem Tod der beiden SA-Männer nimmt die Polizei eine Reihe von Kommunisten fest. Die Staatsanwaltschaft, seit Mai 1933 sind fast alle Mitglieder des NS-Juristenbundes und der Partei, erhebt Anklage gegen 17 Beschuldigte.

Die Beerdigung der beiden „Blutzeugen“, an der auch Polizeipräsident Walter Lingens und Regierungspräsident Hans Elfgen teilnehmen, nutzt die Parteileitung derweil zu NS-Propaganda. Der Hansapark wird in „Spangenbergplatz“, nach dem getöteten Walter Spangenberg umbenannt, die Eintrachtstraße in Winterbergstraße. Beide Namensänderungen werden nach der NS-Zeit wieder zurückgenommen. 

Hundertschaft der Polizei sichert den Prozess 

Am 17. Juni 1933 beginnt der Prozess. Das Schwurgericht am Appellhofplatz  ist mit einer Hundertschaft Polizei gesichert. Die Verhandlung stilisieren die Nazis zu einem öffentlichen Schauprozess:  „Heute Beginn des KPD-Mordprozesses in Köln“, lautet die Schlagzeile des WB. Im Inneren des Blattes ist zu lesen: „Ihr seid nicht umsonst gefallen, Kameraden ...“

Gauleiter und Polizeipräsident sitzen in der Loge 

In der Loge des Gerichts sitzen neben Gauleiter Josef Grohé und seinem Vize Richard Schaller, der von den Nazis als Nachfolger Adenauers eingesetzte Oberbürgermeister Günther Riesen und Polizeipräsident Walter Linges, ein Nationalkonservativer, der weitgehend die Politik der Nationalsozialisten umsetzt.

„Westdeutscher Beobachter“ nennt die Täter „KPD-Brut“

Die „Kölnische Zeitung“ und die „Kölnische Volkszeitung“ zitieren während der Verhandlungstage aus Behördenschriften, in redaktionellen Beiträgen sprechen sie von „blutigen Zwischenfällen“ oder der „KPD-Bluttat“. Im „WB“ hingegen ist vom „roten  Meuchelmord“ und „feigem Mordüberfall“ die Rede.

Die Täter nennt man dort „rote Untermenschen“, die Opfer Spangenberg und Winterberg  „Märtyrer“: „Sie fielen im Kampfe um Deutschlands Erneuerung und in der Gewißheit des baldigen Endsieges. Helden der braunen Armee, wir vergessen Euch nicht!“

Die Todesstrafe für sechs junge Angeklagte

Der Prozess ist auf zehn Tage angesetzt, endet aber schon nach fünf Tagen, am 21. Juli abends gegen 22 Uhr. Landgerichtsdirektor Oskar Trümper verkündet das Urteil: Gegen fünf der Angeklagten, Mathias Josef Moritz (20), Otto Waeser (21), Hermann Hamacher (22), Heinrich Horsch (24) und Bernhard Willms (25) wird wegen Mordes das Todesurteil ausgesprochen. Josef Engel (28) wird wegen Anstiftung zum Mord in zwei Fällen zweimal zum Tode verurteilt.

Gericht befürwortet Begnadigung der Verurteilten 

Alle übrigen Angeklagten, darunter auch Arthur Nieswandt und Josef  Mundorf, müssen zehn bis 15 Jahre ins Zuchthaus oder neun Monate bis achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht befürwortet ausdrücklich die Begnadigung der zum Tode Verurteilten und die Umwandlung der Todesurteile in lebenslange Zuchthausstrafen. In ähnlichen Fällen sei auch so verfahren worden.

Der „WB“ kommentiert: „Die roten Mordgesellen, die unsere Kameraden feige aus dem Hinterhalt niederknallten, werden ihr scheußliches Verbrechen mit dem Tode büßen müssen“. Und weiter: „Wuchtig und schwer liegt der eiserne Ordnungswille der nationalsozialistischen Bewegung über dem Volk.“

Hermann Göring lehnt Gnadengesuch an

Die Revision der Angeklagten wird verworfen. Hermann Göring lehnt als preußischer Ministerpräsident auch die Gnadengesuche ab.   Auf seine Anordnung werden die sechs Verurteilen  am 30. November 1933 nicht, wie damals üblich, mit dem Fallbeil, sondern mit dem Handbeil hingerichtet.