Zoff um Kölner WeihnachtsmarktTrotz Corona-Absage: Händler sollen fette Summen zahlen

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„Der Markt der Engel“, hier ein Foto aus dem vergangenen Jahr, fällt der Corona-Pandemie zum Opfer.

Köln – Nach der Absage des Weihnachtsmarkts auf dem Neumarkt sorgen die Veranstalter bei ihren Vertragspartnern für Verstimmung. Sie haben den Betreibern der Marktbuden mitgeteilt, dass sie trotz der Absage die Standmieten zahlen sollen. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger”. 

Ihre Interpretation: Weil der „Markt der Engel“ „aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen“ ausfallen müsse, seien sie zur Zahlung der vollen Standmiete verpflichtet.

Weihnachtsmarkt am Neumarkt: Händler sollen trotz Corona bezahlen

Man habe ein Entgegenkommen geprüft, heißt es weiter in einem mehrseitigen Anschreiben. Weil man die eigenen Kosten um über die Hälfte reduzieren konnte, könne man diesen „Vorteil“ als Rabatt an die Budenbetreiber weitergehen. Es bleibt trotzdem bei einer stattlichen Summe. Die Händler und Handwerker sollen zahlen, obwohl nichts stattfindet. Die Anzahlung wird gleich einbehalten.

Ein schwerer Schlag für viele Händler – und auch rechtlich zumindest fragwürdig. Wie die Rechtslage aussieht und wie es andere Kölner Weihnachtsmärkte nach der Absage halten? Das lesen Sie bei den Kollegen vom „Kölner Stadt-Anzeiger”.