Kölner RingeFrau nach „Nachtflug”-Besuch vergewaltigt? Überraschende Wende

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Eine 18-Jährige wurde laut Anklage nach dem Disco-Besuch vergewaltigt.

Köln – Es ist der blanke Horror, den die Kölner Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift beschreibt. Nach einem Discobesuch soll eine junge Frau (18) von zwei Männern bedrängt, in ein Auto eingesperrt und dort vergewaltigt worden sein. Die mutmaßlichen Täter (beide 25) müssen sich vor dem Kölner Landgericht verantworten. Beim Prozess gab es eine überraschende Wende: Die Staatsanwaltschaft hat Freispruch gefordert.

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Köln: Nach Feier im Nachtflug vergewaltigt?

Die Angeklagten hatten das spätere Opfer nach dem Feiern in der Diskothek „Nachtflug” am Hohenzollernring getroffen. Eine völlig betrunkene Freundin der Frau hatte ihr Handy verloren, einer der Angeklagten bot Hilfe beim Suchen in der Disco an, während sein Kumpel zunächst bei der Freundin wartete.

Beim Verlassen des Clubs soll der Mann der 18-Jährigen dann vorgelogen haben, ihre Freundin warte in der Bismarckstraße auf sie, dort soll dann der zweite Angeklagte wieder hinzugestoßen sein.

Köln: Laut Anklage in Mercedes gelockt und missbraucht

Laut Anklage lockten die Beschuldigten die Frau dann in einen Mercedes, setzten sich dann zu ihr auf die Rückbank und verschlossen die Türen. Dann soll es unter heftiger Gegenwehr der Frau mehrfach zur Vergewaltigung gekommen sein. Einer soll noch mit dem Handy gefilmt haben.

Die 18-Jährige erstattete Anzeige, die beiden Angeklagten kamen für drei Monate in Untersuchungshaft und kamen nur unter strengen Auflagen frei – sie dürfen sich etwa nicht mehr mit ihren Freunden treffen, die in der Nacht dabei waren und Zeugen sein könnten.

Köln: Angeklagter weint und erzählt von seinen Katzen

Der Fall war von Anfang an strittig, dem Vernehmen nach sprachen die Angeklagten von einvernehmlichen Handlungen. Einer der Angeklagten weinte im Gerichtssaal. Ihn nehme das Verfahren, das seit drei Jahren läuft, psychisch sehr mit. Er berichtete vom Unfalltod seiner Mutter und seinen beiden kleinen Katzen, um die er sich kümmere.

Sein Kumpel sagte, nicht mal seine Ehefrau, die er erst kürzlich geheiratet hatte, wüsste, dass er angeklagt sei und gerade im Gerichtssaal sitze. „Und wenn Sie das erfährt?“, fragte der Richter. Die Antwort des Angeklagten: „Dann ist das das Ende.“

Köln: Urteil soll am 10. Dezember fallen

Aus Mangel an Beweisen hat die Staatsanwaltschaft nun Freispruch gefordert, so auch Verteidiger Abdou Gabbar und sein Kollege. Demnach konnte nicht bewiesen werden, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen der Frau erfolgt seien. 

Nun liegt es an Richter Benjamin Roellenbleck, dem Vorsitzenden der 13. Großen Strafkammer, die spezialisiert ist auf Sexualstraftaten. Die Kammer will am 10. Dezember ihr Urteil fällen.