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Kölner Polizei warntDas droht bei privaten Fahndungen im Internet

Symbolfoto_Fahndung

Fahndungen verbreiten sich rasend schnell via Facebook. Für Privatpersonen kann schon das verbreiten einer Fahndung rechliche Konsequenzen haben. Das Symbolfoto zeigt die Facebookseite der Polizei, die die sozialen Netzwerke inzwischen selbst nutzt.

Köln – Einfach selbst eine Fahndung starten? Fotos und Videos vom eigenen Smartphone oder der eigenen Überwachungskamera werden bei Facebook und anderen Social Media-Kanälen gepostet, um nach vermeintlichen oder mutmaßlichen Straftätern zu suchen.

Private Fahndungen auf Facebook: Polizei Köln warnt davor

Was gut gemeint ist, erscheint immer wieder als ernstes Problem. Darauf weisen Staatsanwaltschaft und Kölner Polizei nun eindringlich hin. Denn die Fotos und Videos verbreiten sich massenhaft und unkontrolliert.

Was vielen Freizeit-Fahndern nicht klar ist: Schon mit dem Drücken der Enter-Taste drohen ihnen rechtliche Konsequenzen – und die sind nicht ohne. Ein Klick kann einen ganzen Rattenschwanz an Problemen mit sich bringen.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

  • Wie will man einen vielfach geteilten Beitrag wieder zurücknehmen, wenn die Fahndung gar nicht zulässig war?
  • Wer kommt für die Kosten auf, um ein solches Foto, das möglicherweise auch auf anderen Kanälen weiterverbreitet wurde, wieder zu löschen?
  • Es drohen mögliche Regressforderung desjenigen, der den Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte geltend macht.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Bei einer Regressforderung kommt es nicht darauf an, ob der behauptete „Tatvorwurf“ stimmt und auch nicht, ob man den Beitrag selbst verfasst hat – das bloße Teilen des Beitrags genügt.

Ein weiteres Problem, mit dem die echten Fahnder nicht selten zu kämpfen haben: Durch die vielfach zitierte Geschwindigkeit, mit der sich eine Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen verbreitet, wird oft das Gegenteil des Gewünschten erreicht. Sprich: Der Gesuchte ist gewarnt, taucht ab – und entzieht sich so einem polizeilichen Zugriff, der ohne die Öffentlichkeitswirkung deutlich leichter gewesen wäre.

Private Öffentlichkeitsfahndungen im Internet – das ist verboten

  • Private Personenfahndungen sind verboten
  • Ohne eine solche Anordnung
  • Beim
  • Private Fahndungen sind gefährlich
  • Eine falsche Beschuldigung kann mit Blick auf die von
  • Private Fahndungen können im Gegenzug auch zu einer

Warum veröffentlichen Staatsanwaltschaft und Polizei Köln diese Informationen?

Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer macht noch einmal deutlich, welche rechtlichen Folgen einer unzulässigen privaten Fahndung.

  • Wer Fotos oder Videos ohne vorherige Einwilligung der abgebildeten Personen ins Internet stellt, verstößt gegen §22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Es drohen eine
  • Wer die abgebildete Person zudem fälschlicherweise und wider besseres Wissen einer Straftat bezichtigt oder jemandem eine Straftat unterstellt, die sich später als unwahr erweist, muss mit einer weiteren
  • Zudem

Wann darf öffentlich mit einem Foto gefahndet werden und warum dauert es oft so lang?

Eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern, auf denen Tatverdächtige erkenn- und somit identifizierbar sind, darf nur durch Ermittlungsbehörden verbreitet werden.

Diese Art der Fahndung ist immer das letzte Mittel, da es in die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen eingreift. Erst wenn alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind und auf keine andere Art die Aufklärung einer schweren Straftat erfolgversprechend ist, ist die Öffentlichkeitsfahndung auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses erlaubt.

Das ist auch der Grund, warum zwischen der Tat und der Veröffentlichung von Fahndungsbildern oft viele Wochen und Monate liegen können. Aus polizeilicher Erfahrung kommt es gelegentlich auch vor, dass durch andere Ermittlungen ein Tatverdacht gegen eine Person auf vorliegenden Fotos ausgeräumt werden kann.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bild?

Paragraf 131b regelt die Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen.

Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.

Drei Kölner Beispiele unzulässiger Fahndungen

  • 18. November 2020: Eine Streifenwagenbesatzung stattete am 18. November einer Kölnerin einen Besuch ab, die
  • 2019: Ein
  • 2019: Nach Hinweisen an die Polizei Köln zur „Fahndung" nach einem