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Kölner Kiosk-ChefFreund soll 27.000 Euro Bargeld aufbewahren – ganz dämliche Idee

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Insgesamt 27.000 Euro hatte der Kiosk-Betreiber dem Spielsüchtigen übergeben.

Köln – Ein arbeitsloser Gerüstbauer (25) musste sich am Dienstag wegen Unterschlagung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der Spielsüchtige sollte von einem befreundeten Kiosk-Besitzer Bargeld in Höhe von 27.000 Euro aufbewahren. Das stellte sich als ganz schlechte Idee heraus.

Kölner Büdchen-Chef vertraut Spielsüchtigem 27.000 Euro an

Der Büdchen-Chef aus Mülheim bietet in seinem Geschäft auch weltweite Überweisungen über den Finanzdienstleister Western Union an. So kam es, dass der im Juni vergangenen Jahres über den hohen Geldbetrag verfügte, den der 26-Jährige bei der Bank hätte einzahlen müssen.

Im Zeugenstand erklärte der Kiosk-Besitzer, das Geld seinem Freund anvertraut zu haben, da er mit seiner Freundin noch ins Restaurant gehen wollte. „Er wohnte um die Ecke und ich wollte das Bargeld nicht im Kiosk lassen“, so der Mann. Er habe das schon öfters ohne Probleme gemacht.

Köln: Freund war auf einmal nicht mehr zu erreichen

Doch am nächsten Tag sei der Freund nicht mehr zu erreichen gewesen. Später habe er sich gemeldet und gebeichtet, alles verzockt zu haben. „Bei Sportwetten und beim Pokern“, sagte der Angeklagte. Er sei spielsüchtig und schon mal in Therapie gewesen, so der 25-Jährige.

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Auf Nachfrage der Richterin gab der Geschädigte zu, von der Spielsucht seines Freundes gewusst zu haben, trotzdem habe er das Geld bei ihm gelassen. „Das ist ja, als würde man einem Alkoholiker eine Flasche Whiskey vor die Tür stellen“, sagte Richterin Julia Schumacher.

Kölner Kiosk-Betreiber steht kurz vor der Insolvenz 

Für den Büdchen-Betreiber hatte der Vorfall dramatische Folgen: „Ich stehe kurz vor der Insolvenz“. Er müsse für den Schaden geradestehen, kürzlich habe sich ein Inkassounternehmen bei ihm gemeldet. Nun fühle er sich wie ein totaler Vollidiot, sagte der frischgebackene Vater.

Der Angeklagte, der bei seinen Eltern wohnt, stottert seine Schulden mit 300 Euro im Monat ab. Weiteren Kontakt hat er zu seinem ehemaligen Freund nicht mehr. Die Richterin setzte eine Geldstrafe von 1500 Euro fest und sagte: „Sie haben den Zeugen in echte Existenznot gebracht.“