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Kölner GerichtVW-Käufer klagt wegen Dieselskandal und verplappert sich

Dieselskandal_Symbol

Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil im Dieselskandal gefällt. (Symbolbild)

Köln – Nach dem Kauf eines gebrauchten VW-Passat hat ein Leverkusener den Volkswagen-Konzern aufgrund des Dieselskandals auf Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verklagt. Die Klage scheiterte, auch weil sich der Mann in der Gerichtsverhandlung verplapperte.

Köln: VW-Käufer wehrt sich gegen erstes Urteil

Das Landgericht Köln hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen und Zweifel daran geäußert, dass der Kläger über die Motorsteuerungssoftware getäuscht worden sei. Bereits im Sommer 2015 sei durch VW eine Ad-hoc-Mitteilung betreffend der fraglichen Umschaltautomatik erfolgt.

Zuvor und erst recht danach sei der Abgasskandal Gegenstand einer umfangreichen Berichterstattung in allen Medien gewesen, was dem Käufer nicht verborgen geblieben sein könne. Gegen die Entscheidung zog der Leverkusener vor das Oberlandesgericht Köln.

Köln: Käufer widerspricht Anwalt vor Gericht

Doch auch die nächste Instanz wies die Klage ab. Die Richter des 25. Zivilsenats hoben die Schriftsätzen der Rechtsanwaltskanzlei des VW-Käufers hervor. Hier sei lediglich pauschal vorgetragen worden, dass die „Klagepartei“ zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages keinerlei Kenntnis bezüglich der täuschungsrelevanten Umstände gehabt habe.

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Die OLG-Richter gingen hierbei von einer Musterformulierung für eine Vielzahl von anderen Fällen aus, denn tatsächlich verhielt sich der Käufer bei seiner Befragung im Gericht ganz anders. Hier hatte er eingeräumt, bereits vor dem Erwerb des Fahrzeugs durch die Medien von dem Dieselskandal gehört zu haben.

Köln: Klage wegen Dieselskandal wird abgewiesen

Außerdem habe er den Verkäufer während des Verkaufsgesprächs gefragt, ob das von ihm später erworbene Fahrzeug betroffen sei. Dies sei vom Verkäufer unter dem Hinweis auf die Möglichkeit der Softwarenachrüstung bejaht worden. Ein verwerfliches Verhalten oder ein Schädigungsvorsatz sei damit auszuschließen. Daher wurde die Klage abgewiesen.