Kölner BauhausKundin kauft Weber-Grill – doch Mitarbeiterin traut ihren Augen nicht

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Ein Vorfall aus einer Kölner Bauhaus-Filiale landete vor Gericht. Unser Symbolfoto wurde im April 2020 vor einer Bauhaus-Filialen in Tschechien aufgenommen.

Köln – Als die Bauhaus-Mitarbeiterin an der SB-Kasse auf den Bon der Kundin blickte, traute sie ihren Augen nicht. Für einen Weber-Gasgrill im Wert von 899 Euro hatte die Frau lediglich 39,95 Euro bezahlt. Doch vor Gericht kam die gelernte Krankenschwester ohne eine Strafe davon.

Köln: Frau „kauft“ Weber-Grill für Spottpreis

„Ich war happy, dass der Grill nur so wenig gekostet hat“, sagte die Angeklagte am Montag in Saal 15 des Amtsgerichts. Es muss sich an der Kasse um einen Computerfehler gehandelt haben, gesagt habe sie aber nichts. Sie könne ja nichts dafür, meinte die 40-Jährige.

„Aber Sie wussten, dass der Grill viel mehr kostet?“, fragte die Richterin die Angeklagte. „Ja“, sagte die Frau, sie habe das Preisschild im Geschäft gesehen. Laut Staatsanwaltschaft hatte die Täterin an der Selbstbedienungskasse das Preisschild einer bedruckten Leinwand gescannt.

Bauhaus: Frau steuert extra die SB-Kassen an

Die Angeklagte hatte das Geschäft mit einem Begleiter verlassen. Die Mitarbeiterin hatte nach ihrer Entdeckung einen Kollegen alarmiert. Der konnte sich noch das Nummernschild des Autos der Kundin merken. Die Polizei stellte den Grill danach sicher.

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Der Ladendetektiv sagte im Zeugenstand, die Angeklagte habe laut Video die SB-Kasse angesteuert, obwohl sich im Gartenbereich des Bauhaus eine näher gelegene Kasse befunden hätte. Später habe er bei den Kunstdrucken gesehen, dass hier ein Etikett ausgeschnitten wurde.

Richterin will Verfahren ohne Auflage einstellen

Richterin Schöneseiffen wollte das Verfahren danach ohne Auflagen einstellen. Laut Anklage sei das Ursprungsetikett vom Grill überklebt worden, was aber nicht zu beweisen sei. Der Detektiv hatte indes vermutet, dass die Frau den Barcode vom Kunstdruck in der Hand gehalten hatte.

Die Staatsanwältin stimmte einer Einstellung zu, forderte aber eine geringe Auflage von 200 Euro. „Sind Sie damit einverstanden?“, fragte die Richterin die Angeklagte. Diese stimmte zu, denn so kam sie ohne Urteil davon, ihr Vorstrafenregister bleibt unberührt.