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Kölner angeklagtBlasenpflaster für den Hund geklaut – die Konsequenzen sind heftig

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Der Prozess in Köln drehte sich um geklaute Blasenpflaster.

Köln – Zwei geklaute Packungen Blasenpflaster hätten einen gelernten Metzger beinahe ins Gefängnis gebracht. Richter Michael Müller sprach vor dem Amtsgericht von einer allerletzten Chance für den 41-jährigen Angeklagten, der bereits drei offene Bewährungen im Strafregister stehen hatte. Verteidigerin Anneke Bohlen hatte den traurigen Lebenslauf ihres Mandanten hervorgehoben.

Köln: Blasenpflaster im Wert von 9,95 Euro geklaut

Die Pflaster im Wert von 9,95 Euro hatte der arbeitslose Beschuldigte im Mai diesen Jahres in der Kaufland-Filiale in Merheim eingesteckt, prompt war er beim Verlassen des Kassenbereichs vom Ladendetektiv erwischt worden. „Sein Hund war in eine Scherbe getreten und brauchte Hilfe“, erklärte die Anwältin das Motiv des Mandanten für den Diebstahl. Das Tier sei sein Ein und Alles.

Der Angeklagte gab an, seit 20 Jahren Heroin zu konsumieren. Zwischendurch sei er vier Jahre lang clean gewesen, bis er nach dem Tod seiner Lebensgefährtin wieder vollkommen in die Sucht abgerutscht sei. „Sein Wunsch wäre es, mit dem Hund auf einer Art therapeutischem Bauernhof auf dem Land zu leben“, äußerte der Bewährungshelfer, „er kommt in seiner Wohnung nicht klar.“ 

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Kölner Anwältin regte Einstellung des Verfahrens an

Der 41-Jährige wolle raus aus seinem jetzigen Umfeld, „am besten so weit weg wie möglich.“ Derzeit lebt er in Bergisch Gladbach. „Es gibt in Deutschland nur acht Einrichtungen, wo ich den Hund mitnehmen kann, die klappern wir jetzt alle ab“, sagte der Angeklagte. „Ich will den Hund nicht verlieren, er ist das einzige, was ich noch habe.“ Der Vierbeiner gebe ihm Lebensmut.

Verteidigerin Bohlen regte an, das Verfahren einzustellen, schließlich seien nur ein paar Pflaster gestohlen worden, die auch noch im Laden verblieben seien. Ob der 25 Vorstrafen des Angeklagten, der auch immer wieder mit Diebstahl geringwertiger Sachen aufgefallen sei, winkte der Staatsanwalt ab. „Von einer Einstellung sind wir ganz weit entfernt“, sagte er.

Richter gibt Bewährung als allerletzte Chance

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von sechs Monaten, die jedoch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Der Angeklagte zeige den Willen, seinem Leben wieder eine Perspektive zu geben. Die Verteidigerin sah eine Geldstrafe als angemessen an und bekräftigte, dass es sich bei der Tat um „Kleinstkriminalität am untersten Rahmen“ handele.

Richter Müller verhängte vier Monate Haft auf Bewährung, stellte aber klar, dass das Ende der Fahnenstange erreicht sei. Sieht man sich nochmal vor Gericht, „dann kippt alles.“ In der Summe steht der 41-Jährige jetzt mit knapp anderthalb Jahre Gefängnis unter laufender Bewährung. Angeklagter und Staatsanwaltschaft akzeptieren das Urteil, was damit rechtskräftig wurde.