Zensus 2022Kölner werden gezählt – wer sich weigert, dem droht heftige Strafe

Die Neumarktgalerie am Neumarkt (Foto vom 29. März 2022). Auch in Köln findet Zensus statt. Dabei werden mehr als 90.000 Kölner befragt.

Die Neumarktgalerie am Neumarkt (Foto vom 29. März 2022). Auch in Köln findet Zensus statt. Dabei werden mehr als 90.000 Kölner befragt.

Am 15. Mai ist der Stichtag für Zensus 2022. Dabei werden in Köln mehr als 90.000 Menschen befragt. Wer sich weigert, dem droht eine heftige Strafe.

von Matthias Trzeciak (mt)

Es ist nicht mehr lange hin – dann wird in Deutschland gezählt. Auch in Köln. Gemeint ist eine Art Volkszählung. Offiziell heißt die Zensus. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Eigentlich sollte sie bereits 2021 stattfinden, wurde aber Corona-bedingt auf 2022 verlegt.

Hintergrund: Es soll eine möglichst genaue Momentaufnahme der Bevölkerungsstruktur und der Wohnsituation erfragt werden. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist IT.NRW als Statistisches Landesamt für die Durchführung des Zensus 2022 zuständig. In Köln werden mehr als 90.000 Menschen befragt.

Wie läuft das ab und was passiert, wenn ich keine Auskunft geben will? EXPRESS.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wer wird beim Zensus 2022 befragt?

Im Rahmen des Zensus 2022 werden bundes­weit ab dem Zensus­stichtag am 15. Mai 2022 bei der Be­fragung der Haushalte etwa 10,2 Millionen Menschen befragt sowie bei der Gebäude- und Wohnungs­zählung alle Eigen­tümer­innen und Eigen­tümer von Wohnraum.

Für die Haushalte­befragung wurden Anschriften in allen Kommunen Deutschlands zufällig ausgewählt. In Nordrhein-Westfalen betrifft dies ca. 1,4 Millionen Personen. Alle Personen, die an den aus­gewählten Anschriften leben, sind nach § 25 ZensG 2022 zur Teil­nahme an der Haushalte­befragung verpflichtet.

Auch Wohnheime (z. B. Studierenden­wohnheime) und Gemeinschafts­unterkünfte (z. B. psychiatrische Heil­anstalten) werden in die Zensus-Befragungen einbezogen.

Bei der Gebäude- und Wohnungs­zählung befragt IT.NRW in Nordrhein-Westfalen etwa 4 Millionen Eigen­tümer­innen und -eigentümer von Wohn­raum schriftlich. Auch für diese Be­fragung besteht eine Auskunfts­pflicht nach § 24 ZensG 2022.

Wie laufen die Zensus-Befragungen ab?

Die Erhebungs­beauftragten werfen ca. eine Woche vor dem Stich­tag, dem 15. Mai 2022, an den für die Haushalts­stichprobe zufällig ausgewählten Anschriften ein Anschreiben mit einem Termin­vorschlag sowie einen Informations­flyer in die Brief­kästen. Zum vereinbarten Zeitpunkt besucht eine Interviewerin bzw. ein Interviewer den Haushalt unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygiene- und Schutz­maßnahmen. Alle Erhebungs­beauftragten können sich mittels eines Zensus­ausweises in Ver­bindung mit einem amtlichen Licht­bild­ausweis als Mit­arbeitende der örtlichen Erhebungs­stelle ausweisen.

Was passiert, wenn ich mich weigere, an Zensus teilzunehmen? 300 Euro Zwangsgeld

„Beim Zensus 2022 wird bei Auskunftsverweigerung kein Bußgeld, sondern ein sogenanntes Zwangsgeld verhängt“, erklärt ein Pressesprecher von IT.NRW auf EXPRESS.de-Nachfrage. „Man kann sich also nicht freikaufen. Das verhängte Zwangsgeld wird im ersten Schritt bei etwa 300 Euro liegen und kann sich weiter erhöhen, solange die Auskünfte nicht gegeben werden.“

„Nach den Erfahrungen aus dem Zensus 2011 und denen aus der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung im letzten Jahr gehen wir aber davon aus, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger auskunftsbereit sind“, heißt es weiter. Das Procedere bei Verweigerern: „Personen, die nicht in der vorgegebenen Frist antworten, werden von uns zunächst freundlich erinnert. Wenn dann weiterhin die Antwort ausbleibt, wird in einem Mahnschreiben nochmals an die Auskunftspflicht erinnert. Erst wenn die Meldung auch danach nicht erfolgt, wird ein Zwangsgeld verhängt.“