Urteil nach FamilientragödieKölner schüttelt Säugling, Folgen sind dramatisch

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Der Fall wurde jetzt in Köln vor Gericht verhandelt. (Symbolbild)

Köln – Benjamin hatte einen schweren Start ins Leben. Während sein Zwillingsbruder gesund auf die Welt kam, musste der Säugling zwei Monate in der Klinik bleiben; unter anderem musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden.

Als Benjamin nach Hause nach Bocklemünd durfte, geschah wenige Wochen später der Horror. Der Vater (38) schüttelte das weinende Baby so stark, dass es gravierende Verletzungen davontrug. Am Dienstag musste sich der Mann vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Köln: Baby hatte Hirnblutungen und Knochenbrüche

Der Vorfall ereignete sich Ende Mai vergangenen Jahres, da war Benjamin (Name geändert) knapp vier Monate alt. Der Vater hatte das Baby in der Nacht so stark misshandelt, dass es Hirnblutungen, Blutungen unter der Schädeldecke und Brüche an Rippen, Ellbogen und Kniegelenk zuzog. Ärzte in der Notaufnahme des Kinderkrankenhauses an der Amsterdamer Straße stellten zudem Atemaussetzer und epileptische Anfälle fest.

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Die Folgen für Benjamin waren dramatisch, das Baby musste weitere vier Monate in der Klinik verbringen, kam dann in eine Pflegeeinrichtung für schwerbehinderte Kinder. „Er kann sich nicht drehen, den Kopf und den Blick nicht halten“, berichtete die Mutter im Zeugenstand. Die Ärzte vermuten, dass das Baby durch eine Störung im Gehirn blind ist.

Köln: Mutter will nach Misshandlung die Scheidung

Durch den Knochenbruch wachse das Bein nicht mehr richtig, was wohl ein Leben im Rollstuhl bedeute. Ziel der Mutter sei es, mit den Zwillingen bei ihren Eltern einzuziehen, um sich um beide Kinder gleichwertig kümmern zu können. Kontakt mit dem Vater gebe es inzwischen nicht mehr. „Ich will die Scheidung, er hat das Leben von mir und meinen Kindern zerstört.“

Der Vater hatte den Vorfall zunächst geheim halten wollen, bis sich der Zustand des Kindes am Tattag rapide verschlechtert hatte. Dann präsentierte er die Ausrede, er sei mit den Zwillingen im Kinderwagen auf einer hügeligen Strecke joggen gegangen, dabei könnten die Verletzungen entstanden sein. Zum Prozessauftakt hatte er jedoch ein Geständnis abgelegt.

Köln: Vater legt Geständnis vor dem Richter ab

Benjamin habe geweint, er habe ihn dann fünf oder sechsmal geschüttelt, danach sei das Baby ruhig gewesen. Auch sei das Baby ihm aus dem Arm gerutscht, der Angeklagte will es aber vor einem Aufprall auf dem Boden aufgefangen haben.

„War ihnen nicht klar, dass das Schütteln erhebliche Folgen für das Kleinkind haben kann?“, fragte Richter Bernhard Krieg. „Ich wusste, dass das sehr schädlich sein kann, das macht es für mich nicht leichter, warum ich das getan habe“, antwortete der Angeklagte, der als technischer Kundenberater bei einem Telekommunikations-Unternehmen gearbeitet hatte. Er würde gerne wieder Teil der Familie werden, grübele nur noch vor sich hin.

Urteil: Schüttel-Vater muss ins Gefängnis 

Der Richter hatte den Prozess zunächst vertagt, um Arztbriefe zu sichten zu lassen. Beim zweiten Prozesstag legte sich die Staatsanwältin daraufhin fest, dass die schweren Verletzungen und zu erwartenden anhaltenden geistigen und körperlichen Behinderungen des Kindes auf das Schütteln des Vaters zurückzuführen seien.

Die Anklägerin forderte zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen schwerer Körperverletzung. Anwältin Eva Kuhn, die die Mutter des Kindes vertrat, forderte ebenfalls Gefängnis. Zwar liege ein Augenblicksversagen vor, mit jedoch gravierenden Folgen. Strafschärfend müsse sein, dass der Angeklagte seine Tat noch vertuschen wollte. Dienstagnachmittag das Urteil: Der Richter folgte der Staatsanwaltschaft, der Schüttel-Vater muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft. Der Richter sprach von einer Familientragödie.