Diesel-SchockRichter sperrt fast ganz Köln – das müssen Autofahrer jetzt wissen

Köln – Die Stadt Köln muss im kommenden Jahr schrittweise flächendeckende Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen. Das entschied die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln am Donnerstag.

Demnach soll das Verbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 4 ab 1. April 2019 gelten, ab 1. September 2019 soll es auf Diesel der Klasse Euro 5 ausgeweitet werden. Die Verbotszone soll sich an der grünen Umweltzone orientieren. 

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will gegen das Fahrverbots-Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts in Berufung gehen (hier mehr dazu lesen).

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Richter setzt Stadt unter Druck

„Ein Luftreinhalteplan, der seine Wirkung erst Mitte 2020 entfaltet, reicht nicht aus“, sagte der Vorsitzende Richter Huschens zum Diesel-Fahrverbot. „Wir neigen dazu, für Köln zonale Fahrverbote im Rahmen der bestehenden Umweltzonen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verhängen“, sagte Huschens.

Streckenbezogene Fahrverbote, also beispielsweise auf dem Clevischen Ring in Köln-Mülheim, seien nicht zielführend.

In Bonn soll es ab April 2019 streckenbezogene Fahrverbote für den Belderberg und die Reuterstraße geben (hier mehr lesen). Dort sind es vor allem die vielen Buslinien der Stadtwerke Bonn, die zur hohen Belastung beitragen. Die Stadtwerke planen, den Busverkehr auf Elektrobusse umzustellen. Dies sei aber im Jahr 2019 nicht zu schaffen.

Richter kritisiert Bezirksregierung

Richter Huschens kritisierte, die Vertreter der Bezirksregierung Köln hätten bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Köln und Bonn zu lange gezögert.

„Sie haben sehr oft das Futur gebraucht. Was ist zu erwarten? Wir müssen gucken, welche Maßnahmen greifen.“ Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts stamme aus dem Jahr 2010. „Das sind noch nicht ganz neun Jahre. Je länger die Überschreitung dauert, desto härtere Maßnahmen müssen ergriffen werden.“

Kontrolle des Fahrverbots wird schwierig

Verkehrsdezernentin Andrea Blome (CDU) und Regierungspräsidentin Gisela Walsken (SPD) hatten im Vorfeld versucht, mit der schwierigen Lage der Stadt Köln zu punkten.

Bei der Umweltzone habe man ein Stufenkonzept entwickelt, das sich über Monate hingezogen habe, sagte Blome. „Jetzt reden wir über einen viel größeren Kreis von Betroffenen und einen Zeitraum, der viel kürzer ist.“

„Es werden wesentlich mehr Fahrzeuge betroffen sein“, sagte auch Klaus Harzendorf vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik. „Und wie kann ich diese Regel überwachen?“, fragte er.

Da müsste man jedes einzelne Dieselfahrzeug, das in die grüne Umweltzone einfahre, anhalten und in die Papiere schauen. „Das kann man nicht wirkungsvoll kontrollieren“, fügte Harzendorf hinzu.

Über 105.500 Pendler fahren einen Diesel

In Köln sind 474.619 Pkw zugelassen. Davon sind 159.592 Diesel-Fahrzeuge. Die Halter von 85.565 Diesel-Pkw wohnen in der Umweltzone, gut 80.000 davon werden unter das vom Gericht verfügte Fahrverbot fallen, wenn es wirklich die ganze Umweltzone umfasst – denn nur rund 5000 Diesel erfüllen dort die Norm Euro 6, die vom Fahrverbot nicht betroffen wäre.

Außerdem sind in der Umweltzone Firmen, darunter viele Handwerksbetriebe, auf die 8717 leichte und 6009 schwere Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren zugelassen sind.

Hinzukommen die Pendler, die nach Köln zur Arbeit kommen: Von 329.900 Pendlern fahren 105.568 einen Diesel, wiederum rund 93.000 nicht die Norm Euro 6 – und auch sie dürften damit nicht mehr in die Umweltzone fahren.

(red)