Richter greift durchHaftbefehl gegen Sex-Täter vom Kölner Rheinauhafen

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Der Sex-Täter soll sein Opfer im Bereich des Kölner Rheinauhafens attackiert haben.

Köln – Der Verteidiger kam zu spät, der Angeklagte tauchte am Donnerstag zum Prozess um sexuelle Nötigung erst gar nicht auf. Der Vorsitzenden Richter Karl-Heinz Seidel erließ daraufhin Haftbefehl; nach dem Beschuldigten soll nun gesucht werden, auf den nächsten Verhandlungstermin soll der Pizzabäcker (23) dann im Gefängnis warten. 

Köln: Frau an Karneval ins Gebüsch gezerrt 

Der Angeklagte soll einer Zahnärztin (26) aus Hamburg, die in Köln mit einer Freundin Karneval gefeiert und nachts im Bereich des Ubierring die Orientierung verloren hatte, zunächst Hilfe angeboten haben. Laut Anklage führte der Mann die Frau aber zum Rheinauhafen, dort soll er sein Opfer in ein Gebüsch gezerrt und sexuell attackiert haben.

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„Ich will dich küssen“, soll er zu der Frau gesagt haben. Als die das nicht wollte, sei er brutal geworden. Er habe sie geschubst, sich dann auf sie gelegt, so die Staatsanwaltschaft. Doch das Opfer habe sich durch Kratzen, Treten und Schreien so sehr gewehrt, dass der Täter seine Tat abbrechen musste. Das Opfer flüchtete nach ihrer Aussage unbekleidet. 

Angeklagter gibt versehentlich mögliche Vergewaltigung zu 

Der Sex-Täter sei ihr noch kurz gefolgt, habe dann aber die Flucht ergriffen. „Wir haben uns nur geküsst, das war freiwillig“, hatte der Angeklagte beim ersten Prozesstag geäußert. „Wie kommt dann Ihre DNA an die Unterhose der Geschädigten?“, fragte der Richter. „Das weiß ich nicht, ich habe eine Freundin“, so die Antwort. Das spiele keine Rolle, meinte der Vorsitzende. 

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Nach einer Beratung mit seinem Rechtsanwalt räumte der Angeklagte, der aus dem Irak stammt, ein, dass da doch mehr war. Er sei wohl mit der Hand in der Unterhose der Frau gewesen, womöglich auch in die Vagina eingedrungen. Allerdings ebenfalls einvernehmlich. Opfer-Anwältin Eva Kuhn sagte, damit könnte das Tatmerkmal einer vollendeten Vergewaltigung erfüllt sein. 

Gutachter spricht von Glaubwürdigkeit des Opfers 

Richter Seidel hatte das Verfahren vertagt, um ein Glaubwürdigkeits-Gutachten in Auftrag zu geben. Dem Vernehmen nach soll der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die junge Zahnärztin tatsächlich glaubwürdig ist. Da der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen war, musste das Opfer abermals völlig umsonst aus Hamburg anreisen. 

Sollte sich der Vorwurf der Vergewaltigung erhärten und es sich nicht „nur“ um sexuelle Nötigung handeln, dann könnte der Fall sogar noch zum Landgericht verwiesen werden. Der Strafrahmen bei Vergewaltigung reicht bis zu 15 Jahre Knast – das Amtsgericht kann aber nur Strafen bis vier Jahre Haft verhängen. Zunächst muss der Angeklagte aber erst mal gefunden werden.