KölnRewe-Kundin niedergeschlagen – Ersthelfer verhält sich verdächtig

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Eine Rewe-Kundin in Köln-Porz, hier ein Symbolfoto aus 2012, wurde von einem Angreifer niedergeschlagen.

Köln – Völlig unvermittelt wurde eine Seniorin auf dem Parkplatz des Rewe-Supermarkts in Porz-Wahn niedergeschlagen. Sie prallte mit dem Kopf auf einen Einkaufswagen, zog sich schwere Hämatome zu. Die 74-Jährige war benommen, als sie einen Mann wahrnahm. 

Köln: Kundin vermutet in Ersthelfer den Täter

Ob er ihr helfen könne, fragte dieser und begleitete die Dame in den Markt. Erst später realisierte sie, dass es sich dabei um den Angreifer gehandelt haben dürfte. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.

Nachdem im Supermarkt ein Rettungswagen gerufen und die Polizei alarmiert wurde, verschwand der angebliche Helfer plötzlich. Der Mann sei ihr seltsam vorgekommen, gab die Verletzte später zu Protokoll. Kurz darauf wurden den Beamten weitere Vorfälle in der Nähe gemeldet. Ein Mann habe Holzlatten aus einem Zaun gebrochen und damit zwei Passanten angegriffen.

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Kölner Schülerin weint nach Frage des Richters 

Sie habe den Kopf gerade noch zur Seite nehmen können, beschrieb eine Schülerin am Mittwoch bei der Verhandlung im Kölner Amtsgericht den Vorfall, als der Fremde mit der Latte geschwungen habe. 

Als Richter Rolf Krebber fragte, wie sie sich dabei fühle, den Täter nun im Gerichtsaal wiederzusehen, fing die 17-Jährige an zu weinen. Sie habe einige schlaflose Nächte hinter sich und sich eine zeitlang kaum getraut ihr Zuhause zu verlassen.

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Zeugen beobachteten, wie der Mann kurz darauf noch eine ältere Dame attackieren wollte, sie aber ebenfalls verfehlte. Polizisten nahmen den 31-Jährigen mit auf die Wache und stellten fest, dass es sich bei diesem um den Mann vom Supermarkt gehandelt hatte. Der Beschuldigte kam in Untersuchungshaft, saß dort bis zum Prozess zwei Monate. Dass tatsächlich er es war, der die ältere Dame niedergeschlagen hatte, wurde bei der Verhandlung aber nicht aufgeklärt.

Kölner Täter hatte Alkoholwert von drei Promille 

Richter Krebber stellte den Fall im Hinblick auf die weiteren Vorwürfe ein. In seinem Plädoyer betonte Verteidiger Ingmar Rosentreter den festgestellten Alkoholwert von drei Promille im Blut seines Mandanten, was strafmildernd anzurechnen sei. Der Angeklagte hatte angegeben, sich nach einem Streit mit seiner Ex-Freundin betrunken zu haben und berief sich zum Großteil auf Gedächtnislücken. 

Richter vermisst Entschuldigung

Der Richter verhängte letztlich sieben Monate Haft auf Bewährung für den Hartz-IV-Empfänger, der laut eigener Aussage ein Psychologiestudium in Belgien absolviert haben will. Der Angriff mit der Holzlatte hätte erhebliche Verletzungen verursachen können, da diese abgesplittert war und sich Nägel darin befanden. Auch vermisste Richter Krebber eine direkte Entschuldigung an die Schülerin, „dann hätte sie den Saal mit einem besseren Gefühl wieder verlassen können.“