In KölnPolizistinnen sitzen im Streifenwagen – Fußgänger mit unfassbarer Aktion

Streifenwagen_Symbol

Der Täter machte die Polizistinnen zunächst mit Handküssen auf sich aufmerksam. Das Symbolfoto wurde im März 2020 in Dortmund aufgenommen.

Köln – Zwei Polizistinnen waren zum Objektschutz in Ehrenfeld eingesetzt, als ein junger Mann den Streifenwagen passierte und den Beamtinnen zuzwinkerte und ihnen Luftküsse entgegen warf. Diese und weitere Handlungen führten am Dienstag zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Köln.

Köln: Polizistinnen in Ehrenfeld übel beleidigt

Beleidigung warf die Kölner Staatsanwaltschaft dem Iraker vor, der mit einer Betreuerin aus dem Asylbewerberheim zur Verhandlung erschienen war. Der Angeklagte soll gegenüber den Beamtinnen auch mit der Zunge über seine Lippen geleckt haben, worauf diese ausgestiegen waren.

Was er da mache, wollten die Polizistinnen von dem Mann wissen. „Ich finde euch geil und will euch ficken“, soll er geantwortet und laut Anklage noch Stoßbewegungen mit seiner Hüfte gemacht haben. Als seine Wohnanschrift habe er dann statt des Kolibriwegs den „Kolibrifickweg“ angegeben.

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Kölner Beamte sprechen einen Platzverweis aus

Die Frage nach der Adresse habe er als Provokation verstanden und daher gereizt gefragt, ob die Beamtinnen gerne zu ihm kommen wollten, um Sex mit ihm zu haben. Gesten habe er aber nicht gemacht und mit den Luftküssen nicht die Beamtinnen gemeint, so der Angeklagte.

Mehrfach beschwerte sich der Beschuldigte in der Verhandlung, dass bei dem Vorfall im Januar dieses Jahres sein Handy beschädigt worden sei – wohl bei dem Zugriff von weiteren Beamten, die einen Platzverweis aussprachen und den 23-Jährigen vorläufig festnahmen.

Köln: Richterin verhängt Geldstrafe wegen Beleidigung

Eine betroffene Polizistin (25) sagte im Zeugenstand, dass sie sich durch die Aussagen des Angeklagten beleidigt fühlte. Die Staatsanwältin betonte, der Mann habe sich verachtend gegenüber den Frauen präsentiert, sie zum Objekt degradiert und sie in ihrer Ehre herabgesetzt.

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Die Richterin folgte in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und setzte 500 Euro Geldstrafe fest. Der Täter verließ daraufhin wutschnaubend das Gerichtsgebäude, auf dem Weg nach draußen zerknüllte er seine Ladung und warf sie auf den Boden. Seine Betreuerin musste den Mann beruhigen.