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Winterquartier in FloridaEhepaar will nach Köln-Rückkehr nicht in Corona-Quarantäne

Miami_Beach_Florida

Das Ehepaar bezieht sein Winterquartier in Florida. Das Symbolfoto wurde am 18. März 2020 in Miami Beach aufgenommen.

Köln – Ein Kölner Ehepaar muss sich nach der Einreise aus den USA auf Grundlage der aktuellen Corona-Einreise-Verordnung des Landes NRW in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden.

Kölner wollen aus Winterwohnsitz in Miami nach Köln zurück

Die Antragsteller wollen im Laufe der Woche aus Miami im US-Bundesstaat Florida über den US-Flughafen Newark (New Jersey) zurück nach Deutschland reisen. Sie halten sich nach ihren Angaben seit Oktober 2019 an ihrem Winterwohnsitz in Miami Beach auf und wollen an ihren Wohnsitz in Köln zurückkehren.

„Durch die Quarantänepflicht sehen sie sich in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt und haben zur Begründung eines Eilantrages vorgetragen, sie hätten die Wohnung in Miami wegen der Ausgangsbeschränkungen nur selten verlassen, um einkaufen zu gehen und dies zu einer für Senioren reservierten Zeit“, so das Verwaltungsgericht.

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Stadt Köln lehnt Befreiung von Quarantänepflicht ab

Die Stadt Köln hatte eine Befreiung von der Quarantäneverpflichtung jedoch abgelehnt. Die Beschwerde des Ehepaares hiergegen wiesen die Richter ab. Das Gericht sieht die grundsätzliche Quarantänepflicht für Einreisende aus den USA als durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt an.

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Das Infektionsgeschehen in den US-Bundesstaaten Florida und New Jersey sei im Vergleich mit den Infektionszahlen insgesamt und insbesondere den Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen in den letzten sieben Tagen erheblich ausgeprägter.

Kölner Richter: Corona-Test in den USA reicht nicht aus

Zudem ließen sich die Faktoren, die für die Beurteilung einer Ansteckungsgefahr dort von Bedeutung seien – etwa angeordnete Einschränkungen, das Verhalten der Bevölkerung – im Eilverfahren nicht verlässlich ermitteln.

Ein einmaliger Corona-Test vor der Abreise aus den USA, wie von den Antragstellern angeboten, schließe die Möglichkeit einer vorherigen Infektion nicht zuverlässig aus. Zudem treffe er keine Aussage zu einer möglichen Ansteckung während der Reise.