Auf ParkbankKölner bei brisantem Gespräch belauscht – sofort kommt die Polizei

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Der Kölner Rentner führte ein brisantes Gespräch auf einer Parkbank (Symbolfoto).

Köln – Ein Gespräch auf einer Parkbank in Nippes hat einen ehemaligen Lehrer (73) wegen des Besitzes von Kinderpornographie auf die Anklagebank gebracht. Der Mann hatte einen Bekannten laut gefragt, wie man die Dateien am besten von der Festplatte des Computers löschen könnte.

Köln: Passant belauscht brisantes Gespräch über Kinderpornos

Ein Passant hatte die Konversation mitbekommen, den 73-Jährigen bis zu dessen Wohnung verfolgt und dann die Polizei verständigt. Bei einer Durchsuchung fanden die Ermittler tatsächlich kinder- und jugendpornographische Dateien auf dem Rechner des Verdächtigen.

Nun musste sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht verantworten. Bei der Verhandlung in Saal 15 stritt der Mann allerdings alles ab. Er habe keine Kenntnis von den insgesamt 41 Bild- und Videodateien gehabt und schob die Schuld auf einen ehemaligen Mitbewohner.

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Der frühere Untermieter würde sicher alles abstreiten, dieser sei ein notorischer Lügner. Womöglich habe dieser die Kinderpornos nach einem Streit um eine angeblich illegale  Kreditkartennutzung absichtlich auf dem Rechner platziert, „um sich bei mir zu rächen und mir zu schaden“, so der Angeklagte. Inzwischen sei der Mann ausgezogen.

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„Ich wurde als Kind von meinem Latein-Nachhilfelehrer missbraucht, daher bin ich für die Thematik sensibilisiert“, sagte der 73-Jährige. Gleichwohl berichtete er, regelmäßig nach Thailand zu fliegen, um gegen Geld Sex mit sehr jungen Frauen zu haben. Er ließe sich aber immer vorher den Ausweis zeigen um sicherzustellen, dass die Mädchen über 18 Jahre alt seien.

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Wie er sich denn dann das von dem Passanten belauschte Gespräch auf der Parkbank erkläre, wollte der Richter wissen. Das sei ein Eingriff in die Privatsphäre und außerdem könne der Zeuge ja alles mögliche behaupten.

Der Richter vertagte die Verhandlung daraufhin; beim nächsten Termin sollen der Zeuge, der ehemalige Mitbewohner und Polizeibeamte gehört werden.