Köln-KalkJuwelier bunkert geladene Schusswaffe – und wird kurios erwischt

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In seinem Geschäft hatte der Juwelier eine scharfe Schusswaffe gelagert.

Köln – Aus Angst vor Überfällen hat ein Goldschmied aus Kalk eine geladene Schusswaffe in seinem Geschäft deponiert. Da er keine Erlaubnis besitzt, musste sich der 49-jährige Mann am Freitag wegen illegalen Waffenbesitzes vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Köln: Juwelier mit geladener Waffe in Schreibtischschublade 

Die Ermittler waren beim Juwelier nur zufällig auf die in einer Schreibtischschublade untergebrachte halbautomatische Browning System 9 Millimeter nebst weiterem Magazin mit Munition gestoßen; es gab eine Durchsuchung, da es Hinweise auf Hehlerware aus Raub- und Diebstahlstaten gegeben hatte. Der Verdacht wurde aber nicht erhärtet.

Stattdessen kam es zur Anklage wegen Waffenbesitzes. Der Goldschmied berichtete, in der Vergangenheit zum Opfer der sogenannten „Maulwurf-Bande“ geworden zu sein, die sich auf spektakuläre Einbrüche in Juweliergeschäfte spezialisiert hatte.  

Köln: Nach mehreren Überfällen Waffe gekauft 

Auch sei sein Geschäft zweimal überfallen worden, auch habe man seine Familie erfolgt. So sei der Angeklagte auf die Idee bekommen sich zu bewaffnen, um sich im Notfall verteidigen zu können. In einem „Ghetto“ im belgischen Brüssel habe er an einer Straßenecke die Pistole erworben.  

Der Juwelier berichtete, sich seit drei Jahren um einen Waffenschein zu bemühen. Gerade deswegen sei es ihm laut Anklage bewusst gewesen, eine Straftat zu begehen. „Wir wollen nicht, dass hier unregistrierte Waffen im Umlauf sind“, sagte der Staatsanwalt. In den USA sehe man, wozu unkontrollierter Waffenbesitz führe, „wo ständig Leute erschossen werden.“ 

Köln: Juwelier erhält Haftstrafe auf Bewährung  

Die Richterin sagte, dass sie es grundsätzlich nicht unangemessen finde, dass ein Juwelier eine Waffe besäße, allerdings natürlich nur mit Erlaubnis.  

Letztlich erhielt der Angeklagte sechs Monate Haft auf Bewährung; die Mindeststrafe. Eine Geldstrafe sieht das Gesetz nicht vor. „Das war keine leichte Straftat, es führt kein Weg an einem Waffenschein vorbei“, sagte die Richterin.