Klage vor Kölner GerichtVerkorkster FFP2-Masken-Deal richtet Mega-Schaden an

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Vor dem Kölner Landgericht, hier ein Foto einer Frau mit Maske vor dem Dom Anfang Dezember, ging es um ein Geschäft mit Corona-Masken.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Dieser Handel ist mächtig in die Hose gegangen. Eine Firma aus Monheim hat nach einem verkorksten Deal mit FFP2-Masken aus China vor dem Kölner Landgericht geklagt. Doch mit Urteil dürfte der Betrieb nicht zufrieden sein. 

  • Klage wegen Masken-Deal vor dem Kölner Landgericht
  • Firma aus Monheim bestellte FFP2-Masken aus China
  • Groß Probleme beim Weiterverkauf der Masken

Es sollte ein einfaches Geschäft mit den FFP2-Masken werden, wie es derzeit unzählige Firmen tun. So wollte auch eine Firma aus Monheim auf den Zug aufspringen. Die bestellten 18.000 FFP2-Masken für 32.4000 Euro sollten mit Profit weiterverkauft werden. Doch da scheiterte das Geschäft. Aus diesem Grund klagte die deutsche Firma, wie das Landgericht Köln am Mittwoch (31. März) mitteilte.

Die Waren wurden wie vereinbart am 20. Februar 2020 nach Monheim geliefert. Bei einer Stichprobenkontrolle schien alles in Ordnung. Also wurden die Masken zum Verkauf an eine andere Firma in China umverpackt und versendet. Doch da machte der chinesische Zoll der deutschen Firma einen Strich durch die Rechnung. Die Masken waren mangelhaft.

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Köln: Firma aus Monheim klagt wegen fehlerhaften FFP2-Masken

Wie sich bei der Zollkontrolle in China herausstellte, stammten die Masken von einem anderen Hersteller als zuvor angegeben. Auch waren die Haltbarkeitsdaten mit neuen Banderolen überklebt worden. Anstelle von 2018 wurden sie bereits 2009 produziert. Da die Aktivkohlefilter in den Masken so lange nicht halten, waren die Masken unbrauchbar. Seinen chinesischen Kunden musste die Firma aus Monheim den Kaufpreis in voller Höhe erstatten.

Köln: Fehlerhafte FFP2-Masken: Firma aus Monheim bleibt auf Schaden sitzen

Der Lieferant aus China ist der Ansicht, die Ware gelte als genehmigt, weil die Klägerin die Mängel nicht gerügt habe. Das Kölner Landgericht hat die Klage vollständig abgewiesen. Somit bleibt die Firma aus Monheim auf dem Schaden sitzen.

Das Gericht begründete die Entscheidung so: Die Firma aus Monheim habe für den mangelhaften Zustand der Masken bei der Anlieferung keinen Beweis angetreten. Die Erkenntnisse über die Mangelhaftigkeit stammten erst von der Untersuchung des chinesischen Zolls. Laut Gericht sei es nicht völlig ausgeschlossen, dass ein Austausch der Waren oder das Überkleben der Banderolen auf dem Weg nach China oder in China vor der Zollkontrolle stattgefunden habe.

Köln: Firma aus Monheim hat laut Gericht Mängelrechte verloren

Auch habe die Klägerin ihrer Untersuchungs- und Rügepflicht nicht genügt. Das Gericht geht daher davon aus, dass die Mängel entweder nicht vorgelegen hätten oder dass die notwendige Untersuchung nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt worden sei und allein das schon zum Verlust der Mängelrechte geführt habe. Bei der nächsten Bestellung wird die Firma aus Monheim sicherlich genauer hinschauen. (aa)