Köln-WorringenEdeka-Erpresser wollte Unschuld beweisen – und stirbt kurz vorm Prozess

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Der verstorbene Beschuldigte mit seiner Verteidigerin Monika Troll beim ersten Prozess im Amtsgericht.

Köln – Er wollte seine Unschuld bestätigt wissen, doch nun ist er tot. Der mutmaßliche Supermarkt-Erpresser Johannes R. (54, Name geändert) starb kurz vor seiner Berufungsverhandlung, die am 19. September im Kölner Landgericht angesetzt war.  

Köln-Worringen: Mann lag tot in seiner Wohnung

Der Mann lag schon mehrere Tage tot in seiner Wohnung in der Dornstraße in Worringen, als seine Leiche gefunden wurde. „Es ist eine Tragödie“, sagt seine Verteidigerin Monika Troll zum EXPRESS. „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass er die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen hat“, so Troll weiter.

R. stand bereits vergangenen Januar vor Gericht, in erster Instanz vorm Schöffengericht des Amtsgerichts. Laut Anklage soll er die Chefin eines Edeka-Marktes in Worringen angerufen und bedroht haben. „Legen Sie die Tageseinnahmen in einer Einkaufstüte vor das Geschäft, ansonsten geht eine Nagelbombe hoch“, hatte der Anrufer gesagt.

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Edeka in Köln: Resolute Marktleiterin ließ sich nicht einschüchtern

Doch die Marktleiterin ließ sich nicht einschüchtern, reagierte resolut, wie ein Mitschnitt des Gesprächs dokumentiert. „Du hast sie doch nicht mehr alle. Leck mich am Arsch, du Arschloch!“, brüllte sie den Erpresser an. Als dann am nächsten Tag jemand als weitere Warnung einen Brief mit Nägeln im Kartoffelregal deponierte, rief die Chefin die Polizei.

Die Ermittler kamen schnell auf den Mann auf Worringen – der Anruf erfolgte mit dessen Handy. „Ich hatte das Handy verliehen“, sagte der Angeklagte zu seiner Verteidigung. An einen Lappenclown, der ihn am Veilchendienstag darum gebeten hatte, einen Anruf tätigen zu dürfen.

Verteidigerin: Mein Mandant war unschuldig

Das Amtsgericht glaubte den Aussagen des Angeklagten und verhängte neun Monate Haft auf Bewährung. Rechtskräftig wurde das Urteil nicht. Mit dem Tod des Beschuldigten wurde der Fall nun eingestellt.

„Die Tat hätte nicht zu ihm gepasst, mein Mandant war nicht vorbestraft, hat sich nicht mal ins Halteverbot gestellt“, sagt seine Verteidigerin.