Köln-BilderstöckchenMann tötet seine Ehefrau – der Grund macht richtig Angst

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Karim B. (27) mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Landgericht.

Köln – Er gilt als schuldunfähig, weil er zu viel gekifft hat! Seit Mittwoch muss sich Karim B. (27) wegen Totschlags vor dem Kölner Landgericht verantworten. Er hatte seine Ehefrau Romina C. (29) in der gemeinsamen Wohnung in Bilderstöckchen mit einem Messer angegriffen. 

Köln-Bilderstöckchen: Mann sticht mit Küchenmesser zu 

Um 6.20 Uhr sei in der Wohnung des Mehrfamilienhauses in der Tübinger Straße ein Streit zwischen den Eheleuten entbrannt. Im Verlauf der Auseinandersetzung holte sich der Mann laut Anklage der Staatsanwaltschaft ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 16 Zentimetern und stach zu. 

„Drei Mal stach er auf den Oberkörper seiner Ehefrau ein“, so die Staatsanwältin. Oberbauch, vorderer und hinterer Brustkorb wurden getroffen, die tiefen Stiche eröffneten die Brustschlagader der 29-Jährigen, was einen massiven Blutverlust von mehreren Litern zur Folge hatte. 

Nach sieben Stunden Not-Operation verstorben 

Das schwer verletzte Opfer wurde per Rettungswagen in die Kölner Uniklinik gebracht, doch die Ärzte konnten das Leben der Frau trotz siebenstündiger Not-Operation nicht retten. Um 14.41 Uhr verstarb Romina C. durch einen „Blutvolumenmangelschock“ an den Folgen der Messer-Attacke. 

Ein Nachbar hatte Schreie aus der Wohnung gehört und die Polizei alarmiert. Der Messer-Täter ließ sich von den Beamten widerstandslos festnehmen. Am Tattag soll der Beschuldigte wie so häufig Cannabis konsumiert haben. Aus der starken Abhängigkeit soll sich eine Psychose entwickelt haben. 

Täter soll in Cannabis-Wahn getötet haben 

Demnach habe der Marokkaner in einem regelrechten Wahn gehandelt. Die Staatsanwaltschaft stuft ihn daher als schuldunfähig ein. Vor dem Landgericht droht dem Mann nicht Gefängnis, sondern die dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie. 

Er war zunächst in U-Haft in der JVA Köln, wurde dann in eine LVR-Klinik eingewiesen. Aufgrund seiner Cannabis-Abhängigkeit seien weitere Straftaten zu erwarten. Das Urteil soll im Oktober fallen.