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KölnAutofahrer (49) von Polizei gejagt – sein Drogenrausch ist nicht das Schlimmste

A4_Symbol_Kerpen

Über die A4, hier ein Foto aus 2019 bei Kerpen, und die A61 flüchtete der Fahrer bis nach Elsdorf.

von Thomas Werner (tw)

Köln/Elsdorf – Das war mal ein Einsatz mit Action – aber auch einer zum Kopfschütteln! Polizeibeamte aus Köln und dem Rhein-Erft-Kreis haben Donnerstagnacht (21. Januar) auf der Widdendorfer Straße in Elsdorf (Rhein-Erft-Kreis) einen 49 Jahre alten Autofahrer und seinen Begleiter (39) nach einer Verfolgungsfahrt gestoppt.

  • Polizei aus Köln und dem Rhein-Erft-Kreis stellt Autofahrer nach Verfolgungsjagd
  • Fahrer (49) war in Köln auf der Aachener Straße geflüchtet
  • Doch was die Polizisten sonst noch herausfanden, ist noch viel schlimmer

Was war genau passiert? Der 49-Jährige war am frühen Donnerstagmorgen aufgefallen. Ein Streifenteam der Wache Köln-Weiden hatte gegen 1.50 Uhr die Verfolgung des verdächtigen Citroen aufgenommen. Der Grund: Der Mann hatte auf der Aachener Straße Anhaltezeichen der Polizei ignoriert.

Köln: Mann ignoriert Polizei und startet furiose Verfolgungsjagd

Stattdessen begann die Verfolgungsjagd: Der Fahrer fuhr an der Anschlussstelle Lövenich auf die A 1 auf und trat mächtig aufs Gaspedal. Während der Fahrt beschleunigte der Mann seinen Xsara auf über 150 km/h und fuhr über die Autobahnen 4 und 61 bis nach Elsdorf.

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Erst dort wurde er von der Polizei gestoppt. Und schnell wurde auch klar, was der Grund für das unverantwortliche Verhalten des Fahrers war: Drogen! Nach einem positiven Test auf Kokain und Amphetamin brachten Polizisten den Aachener zwecks Blutprobenentnahme zu einer Polizeiwache.

Verfolgungsjagd aus Köln: 2000 Euro Bargeld, Drogen, kein Führerschein

Doch das war noch lange nicht genug der schlechten Nachrichten: In der Hosentasche des 39-jährigen Beifahrers fanden die Beamten auch noch Bargeld in Höhe von 2000 Euro. Woher das Geld kommt und ob es den Männern tatsächlich selbst gehört, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Die Krönung des unglaublichen Falls: Wie sich herausstellte, ist der 49-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er muss sich nun in Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines illegalen Rennens, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. (tw)