Kölner Eltern machen mobilKein Unterricht mit „Corona-Rezept?“ Behörde reagiert
Köln – Steigende Inzidenzwerte, oft keine Schnelltest-Möglichkeiten – der Präsenzunterricht in NRW startet unter schlechten Bedingungen. Viele Eltern machen sich große Sorgen: um die Gesundheit ihrer Kinder vor allem in Zusammenhang mit der britischen Virusvariante.
- Auch in Köln startet der Präsenzunterricht in den Schulen
- Eltern haben Angst um Gesundheit der Kinder
- Kölner Gruppe macht mobil gegen Präsenzunterricht
Unter dem Titel „NRW-Eltern nehmen Corona-Notbremse selbst in die Hand“ macht jetzt die Gruppe „Kölle for future“ mobil. Und stellt auf ihrer Seite sogar ein Musterschreiben für eine passende Entschuldigung für ihre Kinder ein, das so auch im Kreis Düren kursiert.
Kölner Eltern machen mobil: Schulen in Hotspot Düren auf
Verlinkt auf der Seite: ein Tweet von SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, der es „völlig verantwortungslos“ findet, dass das Land NRW dem Kreis Düren nicht erlaubt hat, die Schulen bis Ostern zu schließen. Obwohl der Inzidenzwert im Kreis extrem hoch liegt. Aktuell auch in der Stadt bei 125.
Knackpunkt: Kommunen oder Kreise können nicht selbst Schulen schließen, das Land muss grundsätzlich sein Go dafür geben.
Kölner Eltern machen mobil: Abwägungshilfe in Sachen Präsenzunterricht
Die Macher von „Kölle for future“ betonen: „Die Situation ist kompliziert, wir können an dieser Stelle lediglich eine unvollständige Abwägungshilfe anbieten. Die Entscheidung, was zu tun ist, muss in jeder Familie individuell vor Ort getroffen werden.“
Aber die Richtung sei klar. Denn: „Zusammenfassend lässt sich sagen: Die elterliche Pflicht für die Gesundheit ihrer Kinder zu sorgen, schlägt voraussichtlich eine Anwesenheitspflicht in der Schule.“
Kölner Eltern machen mobil: Bezirksregierung reagiert
Die Bezirksregierung Köln bezieht dazu Stellung: „Mit dem vorgesehenen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht, einer erweiterten Maskenpflicht und den Schnelltests wird der Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich umgesetzt.“
Schulrecht oder Infektionsschutzgesetz ermöglichten „keine generelle Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht“. Es gebe auch keine Wahlmöglichkeit zwischen Distanz- und Präsenzunterricht.
Ausnahme: Schüler mit Vorerkrankungen oder Schüler mit vorerkrankten Angehörigen, mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben, können sich per Attest vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Und zum Thema Inzidenzwerte erklärt die Bezirksregierung, dass diese „von der Teilnahme am Präsenzunterricht“ rechtlich nicht entbinden.