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Riesenärger mit NRW-SoforthilfeKölner fürchtet neuen Tiefschlag für Gastro-Branche

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Café Kult-Chef Orhan Agbas führt sein Lokal am Chlodwigplatz mit viel Herzblut, auch wenn es momentan schwer ist. 

von Madeline Jäger (mj)

Köln – „Wenn das so bleibt, haben wir ein Problem“, sagt Gastronom Orhan Agbas (35) über die Corona-Situation für seine Branche. Er  führt das „Café Kult“ am Chlodwigplatz seit zehn Jahren. Die NRW-Soforthilfe nahm er in Anspruch  – aber das Geld wird fällig. Die Geber haben sich gemeldet.

Bei Agbas landete Anfang Juli eine E-Mail der Landesregierung: Die Soforthilfe muss zurückgezahlt werden. Laut NRW-Wirtschaftsministerium haben alle  Empfänger diese Mitteilung bekommen. „Ich hätte gerne etwas länger die Chance gehabt, wieder Geld zu verdienen“, so der Café Kult-Chef enttäuscht. 

Die NRW-Soforthilfe in Höhe von 25.000 Euro war für den Kölner lange ein Lichtblick, um Mitarbeiter und andere laufende Kosten zu bezahlen, als das Café Kult geschlossen bleiben musste. Nun gibt Orhan Agbas gerade alles, um mit seinem Restaurant irgendwann wieder ansatzweise an alte Umsätze heranzukommen.

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Köln: Gastronom (55) muss Soforthilfe schon bald zurückzahlen

Mittendrin  nun der Tiefschlag. Dabei ist die Situation immer noch schwierig.  „Der Mittagstisch ist komplett weggefallen“, erklärt der 35-jährige Caféchef. Homeoffice und Kurzarbeit machen sich bei seinen Gästen stark bemerkbar. Sie bleiben öfter zu Hause und sparen ihr Geld. Wenn sie kommen, wollen sie oft lieber draußen sitzen. Doch ein Drittel der Café Kult-Terrasse ist wegen der Abstandregel nicht nutzbar.

Auch das wechselhafte Wetter spielt Agbas momentan nicht in die Karten. Bei Regen bleiben viele Gäste weg. 

„Hätte gerne etwas länger die Chance gehabt, wieder Geld zu verdienen“

Trotz der Soforthilfe vom Land musste der Gastronom in der Corona-Zeit an seine private Altersvorsorge rangehen, um das „Café Kult“ über Wasser zu halten. „Die Hälfte habe ich aufgebraucht“, so Agbas. Auch Personalkosten hat er von der Soforthilfe gezahlt. „Sollte die zweite Corona-Welle kommen, wird es sehr schwierig für mich, das Café Kult und alle anderen Gastronomen“, erklärt der 35-Jährige. 

Nicht nur Agbas ist gefrustet. Auch der Branchenverband Dehoga Nordrhein, der auch Kölner Gastronomen vertritt, kritisiert die Rückforderung: „Das Land NRW hat in der jetzt anzuwendenden Abrechnungsmethode die Bedingungen gegenüber der seinerzeitigen Bewilligung der Gelder geändert und zwar derart, dass viele Unternehmer gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzuzahlen“, erklärt die Dehoga Niederrhein.  

Dehoga fordert NRW-Landesregierung auf, Förderbedingungen zu ändern

Hätten wir gleich gewusst, nach welchen Kriterien das Land abrechnet, wären manche unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden“, erklärt Henning Thomas Graf von Schwerin, Präsident des Dehoga Nordrhein. So können beispielsweise keine Personalkosten geltend gemacht werden. „Sollte das Land NRW an seiner Rechtsauffassung festhalten, wäre das der Todesstoß für viele nicht nur gastgewerbliche Unternehmer“, so der Branchenverband sauer. 

Soforthilfe enthält nur Kosten von März bis Mai

„Nun stellt sich heraus, dass nur die Kosten angerechnet werden können, die auch tatsächlich in dem Zeitraum März bis Mai geleistet worden sind“, so die Dehoga weiter.

Entstandene Forderungen von Gläubigern können nicht geltend gemacht werden, auch nicht solche Kosten, die über bestimmte Zeiträume verteilt werden, wie Wareneinsatz, Energie- und Versicherungskosten.

„Wer zwischen Beantragung und Rückforderung Förderbedingungen so massiv ändert, dass selbst Unternehmen, die zwischen März und Mai 90 Prozent ihres Umsatzes verloren haben, zu hundert Prozent die empfangene Soforthilfe zurückzahlen müssen, hat die Rettung der Betriebe und Unternehmen aus den Augen verloren. Mittlerweile kann man rückblickend leider weder von 'Sofort' noch aktuell von 'Hilfe' sprechen“, meint Henning Thomas Graf von Schwerin.

Landesregierung änderte Bedingungen für Soforthilfe

Schon am 1. April hatte die Landesregierung die Bedingungen zur Soforthilfe im Nachhinein geändert. Nachdem zunächst kursierte, Empfänger könnten auch private Lebenshaltungskosten mit dem Geld finanzieren, hieß plötzlich: Das Geld sei ausschließlich für die „Aufrechterhaltung der betrieblichen Existenz“ zu verwenden. 

NRW-Wirtschaftsministerium verweist auf Bescheid

Das NRW-Wirtschaftsministerium erklärt auf EXPRESS-Anfrage, dass alle Soforthilfe-Empfänger bereits im Bewilligungsbescheid darüber informiert wurden, dass die Soforthilfe zweckgebunden ist und nur für betriebliche Ausgaben verwendet werden darf.

Soforthilfe-Rückzahlung bis 31. Dezember 2020

„Mit der Mail möchte das Land daran erinnern, dass der Anteil der Soforthilfe, der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendet wurde, zurückerstattet werden muss. Der Mail ist eine Berechnungshilfe beigefügt, die die Antragsteller dabei unterstützt, ihre Betriebsausgaben aufzulisten und so ihren Finanzierungsengpass auszurechnen“, so ein Ministeriumssprecher.

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„Die Frist für eine mögliche (anteilige) Rückzahlung der Soforthilfe endet für alle Antragsteller am 31. Dezember 2020“, erklärt der Sprecher abschließend.