Köln, RudolfplatzFrau in Schwulen-Bar vergewaltigt, Urteil ist für Richter „milde“

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In einer Bar am Kölner Rudolfplatz soll der Täter die Frau vergewaltigt haben. (Symbolbild)

Köln – Es war ein ungewöhnlicher Fall, der die 13. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts beschäftigte. Mahdi R. (31, Name geändert) wurde beschuldigt, auf der Herrentoilette einer Schwulen-Bar eine Frau vergewaltigt zu haben. Doch das bestritt der Mann bis zuletzt. 

Tatort: Schwulen-Bar im Kölner Bermudadreieck 

Der Vorfall soll sich am 30. Dezember vergangenen Jahres in einer Bar im Kölner „Bermudadreieck“ am Rudolfplatz ereignet haben. Laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft soll der Iraner die spätere Geschädigte – sie tritt als Nebenklägerin im Prozess auf – gegen 4 Uhr in der Nacht kennengelernt haben. 

„Sie haben sich auf der Tanzfläche geküsst“, so die Staatsanwältin, danach habe der Angeklagte bereits signalisiert, dass er Sex haben wolle. Der 31-Jährige soll die Frau fest an sich gezogen, fest ihren Arm gepackt und ihr einen Gegenstand oder Finger in den Rücken gedrückt haben. 

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Anklage: Vergewaltigung auf der Herrentoilette 

Womöglich in der Annahme, sie werde mit einer Waffe bedroht, ließ sich die Frau laut Anklage zu den Toiletten der Bar ziehen. Als die Frau geweint und nochmal betont habe, dass sie keinen Sex wolle, habe der Angeklagte nur gesagt: „Du gehörst mir und Du musst machen, was ich will.“ 

„Mach keine Faxen, sonst passiert was“, soll der Mann noch gesagt haben, bevor er das Opfer in eine Toilettenkabine gezogen und diese verschlossen haben soll. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte dann die weinende und flehende Frau vergewaltigt haben. 

Angeklagter spricht von einvernehmlichem Sex 

Dem Vernehmen nach soll die Geschädigte die in der Gay-Community angesagte Bar besucht haben, weil sie dort, wie in anderen Clubs, nicht ständig von Männern bedrängt wird. Der Angeklagte indes bestreitet die Tat, spricht von einvernehmlichen sexuellen Handlungen.

Nun wurde das Urteil gesprochen: Das Gericht hat den 31-jährigen Angeklagten für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter geschickt. Die 13. Strafkammer ging mit dem Urteil ein Jahr über das Strafmaß der von der Anklägerin geforderten Strafe hinaus. „Das ist ein äußerst mildes Urteil“, sagte der Vorsitzende Richter, der die Aussage des Angeklagten für eine Lüge hielt, es habe sich bei dem Geschlechtsverkehr auf der Toilette der Bar Ex-Corner im Dezember 2018 um „einvernehmlichen Sex“ gehandelt. Entsprechend hatte die Verteidigung für ihren Mandanten einen Freispruch gefordert und bereits Revision gegen das Urteil angekündigt.