KölnDreistöckige Laube im Kleingarten - darum ist damit jetzt Schluss

Laue

Christine Kubis weigert sich ihre Laube abzureißen, weil sie sich ungerecht behandelt fühlt.  Die „Laube“  daneben soll auch abgerissen werden.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Großer Ärger im Kleingarten! Auf dem Foto oben sollte eigentlich, wie es sich für einen Laubengarten gehört, eine schnuckelige Laube stehen.

Stattdessen: Ein Haus wie eine Festung – über drei Etagen! Das ist die wahrscheinlich größte „Laube“ von Köln.

Aber auch den kleineren, jedoch immer noch deutlich zu großen Lauben wie der von Christine Kubis (69) droht der Abriss.

Schauplatz ist die Kleingartenanlage Köln-Mülheim-Ost, die eine interessante Historie aufweist.

Diese führt letztlich zu den verzwickten Situationen, die die Laubenpächter jetzt richtig Geld kostet. Nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte in Köln große Wohnungsnot.

Kriegsopfern wurde deswegen gestattet, Wohnhäuser, sogenannte Behelfsheime, auf Kleingartenanlagen zu errichten.

Jahrzehntelang störten diese Monster-Lauben niemanden.  Obwohl das Bundeskleingartengesetz von 1983 eigentlich konkret vorschreibt, was erlaubt ist und was nicht.

Nach 70 Jahren hat die heutige Laubenbesitzerin Christine Kubis deswegen ein gewaltiges Problem.

Fast so gewaltig wie die Lauben im Kleingarten. Es geht um die Laube Nummer 12. 

Ein unterkellertes Häuschen, 36 Quadratmeter groß, erbaut 1942. Nach dem Tod ihres Mannes hat Frau Kubis die Laube im Dezember 2015 gekündigt.

Darauf erhielt sie vom Kreisverband „Kölner Gartenfreunde“ einen Brief, worin sie aufgefordert wird, einen Teil des Häuschens abzureißen. Die Laube sei zu groß, so dürfe sie nicht stehenbleiben.

An oberster Stelle steht die Rheinenergie als Grundstückseigentümer, die auf  einen Abriss besteht - und der Errichtung einer maximal 24 Quadratmeter großen Laube, so wie es das Gesetz bei einem Pächterwechsel vorsieht.  Kostenvoranschlag für den Abriss: 15.000 Euro.

Christine Kubis findet das ungerecht: „Als mein Mann die Laube 1992 übernommen hat, hat sich niemand um die Größe gekümmert. Jetzt soll ich das ausbaden? Niemals“, sagt sie aufgebracht.

Die Rheinenergie müsse auf einen Abriss bestehen, weil es das Gesetz so vorsieht, sagt Sprecher Christoph Preuß: „Wir wurden durch den  Kreisverband über den Pächterwechsel informiert und können eine unrechtmäßige Bebauung nicht akzeptieren.“

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Zudem handele es sich nicht um ein bestandgeschütztes Behelfsheim. „Das Haus wurde illegal errichtet, weil Behelfsheime erst nach dem Krieg errichtet worden sind“, sagt Preuß. Doch warum musste beim Pächterwechsel 1992 nicht abgerissen werden? 

Preuß: „Damals wurden wir über einen Pächterwechsel nicht informiert. Es ist nachvollziehbar, dass die Pächterin sich ungerecht behandelt fühlt.“ Das sieht auch der Kreisverband so.

Geschäftsführer Michael Franssen (56): „Der Abriss hätte schon 1992 erfolgen müssen. Der damalige Vorstand muss uns über den Pächterwechsel nicht informiert haben.“ Betroffen ist auch Laubenbesitzer Hans Gilson (69), der seinen Garten  1977 übernahm:

„Meine Laube war mal ein Behelfsheim. Die letzte Bewohnerin hat sie wegen ihres Alters abgegeben. Ich habe viel Zeit und Geld in die Restaurierung gesteckt. Jetzt droht mir das gleiche Theater.“