Knast-UrteilDie Aussage einer Toten überführt brutalen Frauenschläger in Köln

Schlaeger_Symbol

Ein brutaler Frauenschläger (hier ein Symbolbild aus dem Jahr 2018) muss ins Gefängnis.

Köln – Es war ein Martyrium, von dem die Kölnerin vor Gericht nicht mehr berichten konnte; der ehemalige Lebensgefährte hatte die Frau aus nichtigem Anlass schwer misshandelt. Bevor es zum Prozess kam, verstarb das Opfer. Doch ihre frühere Aussage überführte den Täter und bringt ihn ins Gefängnis, wie nun in zweiter Instanz das Kölner Landgericht geurteilt hat.

Köln: Aussage bei Staatsanwaltschaft kurz vor dem Tod

Kurz vor ihrem Tod hatte das Opfer eine Aussage bei der Kölner Staatsanwaltschaft getätigt. „Detailliert und erlebnisgeprägt“ habe die Frau geschildert, dass ihr Ex-Freund ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen und einen Leberhaken verpasst habe. Bei einem Fluchtversuch habe der Mann ihre Haare gepackt und ihrem Kopf die gegen die Flurtür gestoßen.

Das Opfer, das auch noch einen Kniestoß ins Gesicht beschrieb, erlitt Brüche des Augenhöhlenbodens, des Jochbeins, und der Kieferhöhle, dazu ein Schädelhirntrauma sowie eine massive Schwellung der rechten Gesichtshälfte. Bei ihrer Vernehmung habe das Opfer „wie Espenlaub gezittert“, wie eine anwesende Gerichtshelferin in erster Instanz ausgesagt hatte.

Kölner Frauenschläger bestreitet die Tat

Vor Gericht hatte der Angeklagte, der eine Tischlerlehre abgebrochen hat und lange heroinabhängig war, die Tat bestritten. Zwar bestätigte der 41-Jährige die Verletzungen seiner Ex-Freundin – er hätte damit aber nichts zu tun. Das Amtsgericht hatte jedoch den Aussagen der mittlerweile Verstorbenen und eines weiteren Zeugen, dem neuen Freund der Frau, geglaubt.

24 Eintragungen wies der Angeklagte im Bundeszentralregister auf, er saß mehrfach im Gefängnis. In einem Fall hatte er in der JVA einen Mithäftling unter der Dusche attackiert, wofür er sich einen Haftaufschlag von vier Monaten einhandelte. Trotz zweier laufender Bewährungen hatte das Amtsgericht im aktuellen Fall ein Jahr Haft abermals zur Bewährung ausgesetzt.

Täter schwänzte Prozess und kam in Haft

Dagegen hatte sich die Staatsanwaltschaft gewehrt, woraufhin es nun zur Berufungsverhandlung im Landgericht kam. Da der Angeklagte zu einem ersten anberaumten Verhandlungstermin jedoch nicht erschienen war, wurde er zur Sicherung des Verfahrens verhaftet und saß nun bereits sechs Monate in U-Haft. Der Richter erhöhte im Urteil auf ein Jahr und zwei Monate Haft.

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Im Gegensatz zum Amtsgericht setzte der Vorsitzende der Berufungskammer das Urteil nicht zur Bewährung aus, da auch zwei weitere Drogenverfahren mitverhandelt worden waren. Verteidiger Claus Eßer hatte vorher argumentiert, von seinem Mandanten ginge keine Gefahr mehr aus, da er zu seinen Eltern nach Hessen aufs Land gezogen sei. Gleichwohl kam der Angeklagte aufgrund der langen U-Haft frei; bis zum Antritt der Reststrafe.