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Kläger wollen Selbstmord-MittelDieser Kölner Richter entscheidet über Leben und Tod

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Der Kölner Richter Andreas Fleischfresser führt die  Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht.

Köln – Er ist 47 Jahre alt, leidet seit zwei Jahrzehnten unter Multipler Sklerose und ist mittlerweile vollständig bewegungsunfähig. Acht Assistenten betreuen den Mann, der in einem Spezialrollstuhl sitzt und sich nur noch mittels eines mimikgesteuerten Computers verständigen kann. Seine größte Angst ist es, aufgrund einer im Endstadium einhergehenden Lähmung der Atemwege zu ersticken. 

Am 19. November will der Schwerkranke das Kölner Verwaltungsgericht aufsuchen; er klagt auf eine Erlaubnis zum Erwerb eines des Präparats Natrium-Pentobarbital; um sich damit selbst töten zu können. Der Kölner Richter Andreas Fleischfresser entscheidet somit über Leben und Tod. 

Köln: Vier Kläger sind bereits verstorben 

„Für ihn ist schon jetzt das Leben unerträglich und würdelos geworden, so dass er sich, solange er es noch kann, durch das beantragte Betäubungsmittel suizidieren möchte“, sagt Prof. Robert Roßbruch, Rechtsanwalt des Klägers und Vize-Präsident des Vereins Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, dem EXPRESS. Roßbruch vertritt drei sterbenskranke Kläger; ursprünglich seien es sieben gewesen, von denen vier in der Zwischenzeit aber schon verstorben seien. 

Die Kläger, darunter auch eine 65-Jährige, die unter einem bösartigen Tumor im Abdomen leidet und nur noch palliativ behandelt wird, berufen sich in ihrem Begehren in Köln auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 2. März 2017 (Aktenzeichen: 3 C 19.15).

Das entschied, dass der Erwerb des Tötungsmittels zu gestatten sei, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befindet. Diese Voraussetzungen seien bei seinen Mandanten erfüllt, sagt Roßbruch, ihr Antrag beim BfArM wurde aber abgelehnt. 

Köln: BfArM bestätigt 131 Anträge auf Erwerb von Selbstmord-Mittel 

Das BfArM teilt auf Anfrage des EXPRESS mit, dass seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 131 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb des Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung gestellt wurden. „Bisher wurden 99 Anträge abgelehnt, die übrigen Anträge befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Bearbeitung“, so eine Sprecherin. 

Grundsätzlich würden Antragsteller vom BfArM angeschrieben und um die Vorlage von Unterlagen gebeten, die für die Bearbeitung nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zwingend erforderlich seien. „Jeder Antrag ist ein individueller Antrag, der zunächst vollständig sein muss und dann vom BfArM sorgfältig bearbeitet wird.“ 

Kritik an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) 

Kläger-Anwalt Roßbruch kritisiert, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Order an das BfArM herausgegeben habe, die Anträge generell negativ zu bescheiden, wozu sich das Institut auf Nachfrage nicht äußerte. Das Ministerium verweist in der Frage auf ein Interview, das Spahn der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gegeben hatte.

„Der Bundestag hat sich 2015 nach einer sehr intensiven Debatte für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen. Das ist für mich handlungsleitend“, hatte Spahn dort geäußert, „denn die höchste Form der Organisation wäre es, wenn der Staat dabei hilft.“ Spahn verwies auf mehrere anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, bei denen es darum ginge, die Regelungen zu überprüfen. Das wolle Spahn abwarten. 

Köln: Für die Kläger beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit 

Robert Roßbruch geht davon aus, dass die vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereichte Klage, die bei der 7. Kammer unter Vorsitz von Richter Fleischfresser verhandelt wird, alle Instanzen durchschreiten wird. „Dies bedeutet für meine Mandanten, dass sie mit starken Schmerzen und unerträglichem Leiden weiterleben müssen“, sagt der Anwalt. 

Für seine Mandanten sei es ein Wettlauf gegen die Zeit, denn es bestehe die große Gefahr, „dass auch sie zwischenzeitlich an ihrer unheilbaren Krankheit elendig und damit so sterben, wie sie es auf keinen Fall gewollt haben.“ Und das sei menschenunwürdig.