KHD-VerwaltungZoff eskaliert: Strafanzeige gegen Kölner Promi-Künstler

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Die „Tat“: Thomas Baumgärtel am 21. November vor der ehemaligen KHD-Verwaltung.

von Bastian Ebel (bas)

Köln – Der Streit schwelt schon länger, doch jetzt muss sich die Kölner Justiz erneut mit dem Zoff zwischen Kölner Künstlern und dem Immobilienentwickler Gottfried Eggerbauer beschäftigen:

Der Inhaber der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung in Deutz zeigte Kölns Bananensprayer Thomas Baumgärtel jetzt wegen Sachbeschädigung an.

Köln: Bananensprayer wurde angeigt

Die Aktion trug sich am 21. November 2020 zu: Baumgärtel sprühte als Protest eine seiner berühmten Bananen an die Fassade des „Zentralwerk der schönen Künste“.

Um dieses Gebäude gibt es seit Jahren Zoff, weil das Gebäude im Otto-Langen-Quartier steht. Der größte Teil des Grundstücks gehört dem Land NRW, doch eben dieses Gebäude nicht.

Seit 2011 sind dort Künstler als Mieter untergebracht, die jetzt allerdings nach dem Willen des Immobilienentwicklers Eggerbauer weichen sollen. Dies wird vor dem Kölner Landgericht bereits verhandelt. Die Künstler des „Kunstraum 13“ argumentieren unter anderem, dass sie das Gebäude neu belebt hätten und eine Vision für zukünftigen Städtebau damit ins Leben gerufen haben. Und wollen natürlich bleiben.

Doch Eggerbauer setzt sein gutes Recht um, will das Gebäude verkaufen. Zum Unwillen der Künstler. So kam auch Bananensprayer Thomas Baumgärtel ins Spiel.

„Ich habe in der Welt in bald 40 Jahren fast 10.000 Kunstorte besucht. Dass ich ausgerechnet einen der spannendsten Orte in meiner Heimatstadt entdecken konnte, hätte ich nicht gedacht – zumal ich für drei Jahre mein Atelier in der Nähe hatte“, so Baumgärtel.

Deshalb wollte er mit dem Sprayen der Banane ein Zeichen setzen: „Wenn dieser Ort sensibel als Kunstort erhalten bleiben könnte, hätte er sicherlich die Chance, in die Liga eines Weltkulturerbes wie die Zeche Zollverein oder die Völklinger Hütte aufzusteigen. Dies Chance sollten wir in Köln nutzen“, appelliert er.

Auch wenn viele Menschen seine Banane als echten Schatz an ihrer Fassade empfinden – letztlich bleibt ungefragt Graffiti an der Hauswand Sachbeschädigung.

So zeigte Eggerbauer den Künstler am 24. November 2020 bei der Kölner Polizei wegen „Sachbeschädigung durch Graffiti auf Straßen, Wegen und Plätzen“ (§ 303 StGB) an. Auch das ist Eggerbauers gutes Recht.

Der Künstler ist dennoch empört und empfindet die Aktion als übertrieben. „Dass Herr Eggerbauer nun wild um sich schlägt und mich anzeigt, lässt tief blicken“, so Baumgärtel. Letztlich wird das die Kölner Justiz zu entscheiden haben.