Kein FührerscheinKölner Autodieb fährt jetzt nur noch KVB – aber macht dummen Fehler

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Eine Bahn der Linie 7 fährt am Kölner Neumarkt ein. (Symbolbild)

Köln – Er konnte es einfach nicht lassen. Kurz nach einer Haftentlassung schlug ein Gerüstbauer mit 23 Eintragungen im Vorstrafenregister erneut zu. Wegen zweifachen Diebstahls musste sich der 36-Jährige am Mittwoch abermals vor dem Amtsgericht verantworten. Hier zeigte sich der Angeklagte reuig und geläutert, gab aber aus Versehen gleich die nächste Straftat zu.

Köln: VW Touareg von Firmengelände gestohlen

Konkret wurde dem Kölner vorgeworfen, in Ossendorf einen VW Polo aufgebrochen und daraus ein Autoradio der Marke Pioneer entwendet zu haben. 200 Meter vom Tatort entfernt hatte er seinen eigenen Polo geparkt und das Radio dort zur eigenen Verwendung eingebaut. Einen gültigen Führerschein besaß der Mann nicht.

Auf dem Gelände einer Autowerkstatt in Buchheim stahl der Angeklagte fünf Monate danach zunächst den Fahrzeugschlüssel aus dem Kofferraum eines VW Touareg. Später kehrte er zum Firmengelände zurück und fuhr mit dem Auto davon. Als der Serienstraftäter auf der Bergisch Gladbacher Straße in eine Polizeikontrolle geriet, nahmen die Beamten ihn fest.

Köln: Freundin des Angeklagten präsentiert Schwarzfahrer-Quittung der KVB

Verteidigerin Susanne Cziongalla räumte die Vorwürfe für ihren Mandanten ein. Der Mandant leide unter ADHS und sei auf falsche Gedanken gekommen, das tue ihm leid. Er habe sich nun eine Arbeit gesucht, bei der er kein Auto und keinen Führerschein benötige, ansonsten fahre er Bahn.

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Zum Beweis der KVB-Nutzung präsentierte die Freundin der Richterin Rechnungen für erhöhte Beförderungsentgelte. „Leider zwei Schwarzfahrtickets, er hatte da noch kein Fahrrad“, so die Freundin, woraufhin Richterin und Verteidigerin ungläubig die Augen verdrehten – denn der Angeklagte hatte somit eine Beförderungserschleichung offenbart.

Kölner Autodieb erhält noch einmal Bewährung

Zum Verhängnis wurde dem Mann der Fauxpas allerdings nicht, zumal die Kölner Verkehrsbetriebe nach Begleichung der Rechnungen offenbar keine Anzeige erstattet hatten. Da der Angeklagte über eine neue Arbeitsstelle verfüge, beantragte die Staatsanwältin zwei Jahre Haft, die „mit Bauchschmerzen“ nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.

Die Richterin blieb im Urteil mit einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis leicht darunter. Die Strafe wurde wie beantragt zur Bewährung ausgesetzt, als Auflage soll der Angeklagte seine ADHS-Erkrankung therapieren lassen. Die Richterin: „Das ist jetzt Ihre allerletzte Chance.“