JVA KölnHandy in der Zelle – „Loverboy“ wollte Wärter bestechen

Angeklagter_Loverboy_Gericht (1)

Der Angeklagte nach der Verhandlung am Mittwoch (13. Mai) mit Verteidigerin Julia von Dreden.

Köln – Ein ehemaliges Mitglied der Rocker-Gruppierung „United Tribunes” stand am Mittwoch wegen eines Bestechungsversuchs vor dem Amtsgericht verantworten. Als Häftling der JVA Köln soll Sarkowot M. (37) einem Wärter 500 Euro angeboten haben – damit der ihm ein Handy auf die Zelle bringt.

Angeklagter soll Schülerin (16) auf den Strich geschickt haben

Erst zwei Wochen ist es her, dass der Angeklagte vor dem Landgericht Bonn verurteilt wurde. Drei Jahre und elf Monate kassierte M., weil er als sogenannter Loverboy einer 16-jährigen Schülerin erst die große Liebe versprochen, sie dann aber eiskalt auf den Strich geschickt haben soll (hier lesen Sie mehr).

Auch war dem Mann vorgeworfen worden, zusammen mit einer Edelprostituierten einen reichen Geschäftsmann um 1,6 Millionen Euro erpresst zu haben. Das konnte ihm nicht nachgewiesen werden, sodass letztlich nur die Sex-Arbeiterin zu einer Haftstrafe verurteilt worden war.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Köln: Täter erhebt Vorwürfe gegen JVA-Beamten

Im nun aktuell verhandelten Fall sagte M. am Mittwoch, dem JVA-Beamten das Geld nicht nur angeboten, sondern auch gegeben zu haben. „Wenn Du was brauchst, dann sag' Bescheid“, habe der Wärter zu ihm gesagt und auf dieses Angebot sei er dann auch zurückgekommen.

Hier lesen Sie mehr: Attacke auf wehrlose Frau – Kölner Polizei schnappt brutale Karnevals-Schläger

Zwischenzeitlich habe er von einem Russen, der verlegt wurde, ein Handy bekommen, so der Angeklagte, sodass er die „Bestellung“ beim JVA-Beamten stornieren wollte. Das Telefon sei dann aber entdeckt worden, woraufhin unter anderem M.s Ehefrau ein Besuchsverbot erhalten hatte.

Köln: JVA-Beamter meldet Bestechungsversuch

„Die hatten meine Frau in Verdacht, dass ich von ihr das Handy bekommen habe“, erzählte Sarkowot M. Darüber habe er sich so aufgeregt, dass er in der JVA laut gesagt habe: „Die Beamten bringen doch selber die Handys hier rein.“ Das sei im Knast schlecht angekommen.

Erst danach habe der Beamte den Bestechungsversuch gemeldet, wohl aus Angst vor Entdeckung. „Mein Mandant hatte daraufhin einen Haufen Probleme – und ich auch“, sagte Verteidigerin Julia von Dreden. Die Sicherheitsmaßnahmen wurden erhöht.

Der Beamte schilderte den Sachverhalt ganz anders. Der Häftling habe nach einem Handy gefragt, worauf der Mitarbeiter nicht eingegangen sei. M. habe ihn dann später noch einmal angesprochen, woraufhin der Wärter den Vermerk geschrieben haben will.

JVA-Beamter taucht nicht zum Prozess auf

Anwältin von Dreden sagte, ihr Mandant sei bedroht worden. „Das war so ein Guter, der hat uns alles besorgt“, hätte man unter anderem zu M. gesagt. Die Verteidigerin machte deutlich, dass der JVA-Beamte, der weiter im Dienst ist, zur Verantwortung gezogen werden sollte.

Zum Prozess tauchte der JVA-Mann aber nicht auf, woraufhin der Richter 150 Euro Geldbuße verhängte. Das Verfahren gegen Sarkowot M. wurde in Hinblick auf die hohe Haftstrafe aus Bonn letztlich eingestellt. Bis zu einer möglichen Rechtskraft bleibt M. auf freiem Fuß.