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Jetzt steht es endgültig festTotraser vom Kölner Auenweg muss ins Gefängnis

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Ein weißes Fahrrad erinnert an der Unfallstelle an die getötete Kölnerin.

Köln – Die beiden „Totraser“ vom Auenweg müssen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Kölner Landgerichts vom März dieses Jahres bestätigt.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, wurde der Revisionsantrag des Angeklagten Erkan F. (25) als unbegründet abgewiesen. Es habe demnach keinen Rechtsfehler zum Nachteil des 25-Jährigen gegeben, erklärten die Richter, nachdem sie das Urteil nachgeprüft hatten.

19-jährige Kölnerin tödlich verletzt

Damit steht endgültig fest: Erkan F. und sein Bekannter Firat M. (25) müssen ihre Strafe im Gefängnis verbüßen.

Die beiden hatten sich im April 2015 auf dem Auenweg in Deutz ein spontanes Rennen mit ihren Autos geliefert. Statt der erlaubten 50 waren sie mit knapp 100 Kilometern pro Stunde Richtung Tanzbrunnen gerast.

Erkan F. verlor dann in einer Kurve die Kontrolle über das Auto, sein BMW schleuderte quer über die Fahrbahn und traf die 19-jährige Jurastudentin Miriam S.. Sie war den Autos auf ihrem Fahrrad entgegengekommen und erlitt infolge der Kollision tödliche Verletzungen.

Für Empörung in der Bevölkerung hatte der ersten Prozess 2016 gesorgt. Damals waren beide Raser mit Bewährungsstrafen davongekommen. Im Sommer 2017 bestätigte der BGH das Urteil, entschied aber, dass die Frage der Bewährung neu verhandelt werden müsse.

Firat M. im offenen Vollzug

Diesmal wurden die Angeklagten zu zwei Jahren (Erkan F.) und eineinhalb Jahren (Firat M.) Gefängnis verurteilt. Während Firat M. die Strafe akzeptierte und sie inzwischen im offenen Vollzug verbüßt, legte Erkan F. legte Revision ein – ohne Erfolg, wie jetzt feststeht.

(red)