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Ist der irre?Kölner schockt mit Sprung in den Rhein, seine Erklärung ist merkwürdig

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Der Kölner Jean Carlo De Cicco hat sich mit einem Rheinsprung von der Deutzer Brücke auf Facebook verewigt.

von Thomas Werner (tw)Julia Bauer (jba)

  • Der Sprung von der Deutzer Brücke im Video
  • Was Jean Carlo De Cicco zu seinem waghalsigen Sprung veranlasst hat
  • Was die Stadt Köln zu dem irren Sprung sagt

Köln – „Einfach nur lebensmüde”, heißt es unter dem Video eines Kölners, das zurzeit im Netz kursiert und die Gemüter erregt. In dem knapp eineinhalb-minütigen Clip sieht man einen Mann, der sich auf Facebook Jean Carlo De Cicco nennt. Zunächst steht er eine Weile am Geländer der Deutzer Brücke, dann wagt er tatsächlich den Sprung in den über 15 Meter darunterliegenden Rhein. Kopfüber! Wir haben den gebürtigen Brasilianer gefragt, was ihn zu dem Sprung veranlasst hat. „Ich habe diesen Sprung ganz spontan gemacht. Wobei ich die letzten zwei Monate das Wasser und die Höhe analysiert habe. Solche Sprünge sind nichts Neues für mich, das mache ich schon, seit ich 14 bin. Mein höchster Sprung bisher war aus einer Höhe von 30 bis 35 Metern, glaube ich.”

Facebook-User sind schockiert: „Andere sterben im Rhein, weil sie jemanden retten wollten”

Viele Facebook-User sind schockiert und bringen ihre Fassungslosigkeit in den Kommentaren zum Ausdruck. Sie bezeichnen die Aktion als „bescheuert”, „irre” oder „krank”.

Ein User schreibt sogar: „Andere sterben im Rhein, weil sie jemanden retten wollten und dieser Idiot springt von der Brücke und fühlt sich noch als Held.”

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Doch in der Kommentarspalte finden sich auch einige Reaktionen, die den Rhein-Köpper cool finden und Respekt vor Jean Carlo De Ciccos Mut haben. 

Was sagt die Stadt Köln und das Gesetz zu der Aktion?

Ein Kommentator postet: „Net schlecht...hab ich auch schon gemacht in der Schweiz. ...War auch irgendwas zwischen 15 und 17 Meter. ...aber kein Kopfsprung. ....nur normal. ....Respekt digga.”

Die Stadt Köln findet den waghalsigen Kopfsprung alles andere als cool: „Die Stadt Köln weist darauf hin, dass solche Handlungen lebensgefährlich sind.”

Weiter mahnt ein Sprecher: „Schwimmen im Rhein ist gefährlich, denn die Strömungen sind tückisch. Jedes Jahr ertrinken Menschen deshalb.”

Brückenspringer in Köln: Ist seine Aktion eigentlich strafbar?

Aber ist die Aktion auch strafbar? Klare Antwort: Ja! Zumindest, wenn man erwischt wird. Laut Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) ist das Baden an Schleusen, an Brücken (Abstand von 100 Metern) oder an Hafengebieten explizit untersagt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden! Noch teurer wird es logischerweise, wenn bei der Aktion ein Mensch oder z.B. ein Schiff zu Schaden kommen sollte. In diesem Fall würden Versicherungen auch den Schutz verwehren, wie Experten erklären.

Mit Ermittlungen der Kölner Polizei hat Jean Carlo De Cicco dennoch nicht zu rechnen. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt, wird die Polizei keine Ermittlungen aufnehmen. Für Sprünge in den Rhein sei ohnehin die Wasserschutzpolizei zuständig. Trotzdem gilt: Solche waghalsigen Aktionen auf keinen Fall nachmachen!

(jba, tw)