In KölnEinbrecher klaut Schmuck, doch dann verrät ihn ein doofes Missgeschick

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Der Einbrecher klaute Schmuck, dann verriet er sich selbst. (Symbolfoto)

Köln – Ein vorbestrafter Einbrecher hat sich in Deutz Zugang zu einer Wohnung verschafft und diversen Silberschmuck eingesteckt. Ermittler kamen dem Mann auf die Spur, weil dieser sein Taschentuch am Tatort verloren hatte. Nun musste sich der Täter vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Köln: Einbrecher verliert Taschentuch mit DNA

Durch Aufbohren des Schließzylinders war der 51-jährige Rumäne vergangenen Mai in die ihm fremde Wohnung in der Tempelstraße gelangt. Er durchsuchte Schränke und Schubladen, nahm Armbänder, Ohrringe und eine Brosche der Bewohnerin an sich und flüchtete zunächst unerkannt. 

Im Rahmen der Spurensicherung stellte die Polizei das Stofftaschentuch vom Täter sicher, an dem sich DNA-Spuren befanden. Zwar war der Mann in Deutschland nicht vorbestraft, aber in Österreich aufgefallen. Ein Abgleich mit einer internationalen Datenbank ergab einen Treffer.

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Kölner Einbruchsopfer weint im Zeugenstand 

Der Familienvater, der in einem Imbiss arbeitete, hatte Geldnot als Motiv angegeben. Die Beute veräußerte der Täter später, der Schmuck ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Es seien wertvolle Erinnerungsstücke gewesen, sagte das Opfer, eine 36-jährige Physiotherapeutin, im Zeugenstand. Die Versicherung habe den materiellen Schaden von 1400 Euro bezahlt.

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Die Zeugin weinte und erklärte, am liebsten ausziehen zu wollen, aber bekanntlich sei es ja schwer, in Köln eine neue Wohnung in der Lage zu finden. Die Tat habe sie sehr beeindruckt und sie fühle sich auch nicht mehr sicher in den eigenen vier Wänden.

Täter bietet 1000 Euro Schmerzensgeld an

Der Angeklagte entschuldigte sich bei seinem Opfer und bot 1000 Euro Schmerzensgeld an. Während die Staatsanwaltschaft 14 Monate Gefängnis forderte, erbat Verteidigerin Harriet Krüger in ihrem Plädoyer eine milde Strafe für den Mandanten. Der Richter sprach am Ende anderthalb Jahre Haft aus, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Wohnungseinbruch sei mittlerweile zurecht als Verbrechen eingestuft, da das Sicherheitsgefühl der Opfer in vielen Fällen erschüttert werde, wie auch in diesem Fall geschehen, so der Richter. Der Angeklagte, der kurzzeitig in Untersuchungshaft saß, könne nun beweisen, aus der Chance etwas zu machen. „Alles andere wäre pessimistisch gedacht“, sagte Richter Bernhard Krieg.