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Hetz-Flyer in KVBKölner Staatsanwaltschaft trifft Entscheidung zu Twitter-Nutzer

In einer KVB-Linie in Köln wurden antisemitische Flyer ausgelegt

Nachdem ein Twitter-Nutzer antisemitische Flyer in einer KVB-Bahn gefunden hatte, hier ein Symbolfoto vom Barbarossaplatz aus 2020, veröffentlichte er ein Bild davon auf Twitter.

Köln – Nachdem ein Twitter-Nutzer ein Foto eines antisemitischen Flyers aus der KVB veröffentlicht hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung. Eine Woche nach dem Flyer-Fund wurde jetzt das Ergebnis bekanntgegeben.

  • Twitter-Nutzer teilt antisemtischen Flyer aus Köln im Internet
  • Nach Twitter-Post: Ermittlungen wegen Volksverhetzung
  • Staatsanwaltschaft trifft Entscheidung

Kölner Staatsanwaltschaft trifft Entscheidung für Twitter-Nutzer

Die Ermittlungen gegen den Twitter-Nutzer wurden am Mittwoch (17. Februar) eingestellt.

Die Begründung: Volksverhetzung sei unter anderem nicht strafbar, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder der „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ diene, heißt es von der Kölner Staatsanwaltschaft.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Köln: Twitter-Nutzer teilt antisemitischen Flyer und markiert Polizei

Der Nutzer hatte den antisemitischen Inhalt auf Twitter geteilt, um die Polizei darauf aufmerksam zu machen. In seinem Tweet schrieb der Mann laut Staatsanwaltschaft, dass in einer Kölner Straßenbahn eine „größere Stückzahl“ der Flyer aufgetaucht sei.

Dazu veröffentliche er ein Foto der Hetzschrift und verlinkte im Tweet die Polizei. Wegen der Verbreitung eines volksverhetzenden Inhalts wurde daraufhin auch er selbst als Beschuldigter vernommen.

Weil auch Oberbürgermeisterin Henriette Reker den Beitrag teilte, muss auch sie sich mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinandersetzen.

Antisemitischer Flyer in KVB-Bahn: Polizei ermittelt seit Dezember

Die Staatsanwaltschaft kam zu der Auffassung, dass der Tatbestand der Volksverhetzung durch die „tausendfache digitale Verbreitung einer besonders abstoßenden Hetzschrift“ zwar erfüllt war, die damit verbundene Stellungnahme im Tweet aber „eindeutige Distanzierung und Abstandnahme vom Inhalt der Hetzschrift“ zeigte.

Im Zuge der Verfahrens war bekannt geworden, dass der polizeiliche Staatsschutz bereits seit dem 4. Dezember wegen des Flyers selbst ermittelte.

Diese Ermittlungen dauern laut Staatsanwaltschaft weiterhin an. Die Polizei wies darauf hin, dass Hinweise zu volksverhetzenden Inhalten nicht öffentlich geteilt, sondern persönlich gemeldet werden sollten. (afp, sj)