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Hausbesetzer vor GerichtStaatsanwalt: „Ein Unding, dass in Köln...“

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Ursula Brehm wird von der Polizei abgeführt.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – „Unrecht kann nicht mit Unrecht bekämpft werden“, sagte der Richter im Prozess gegen Kölner Hausbesetzer. Rainer Kippe (76) und 15 weitere Aktivisten hatten am 1. Mai 2019 drei seit mehreren Jahren leerstehende Häuser in Ossendorf besetzt, um vier obdachlose Seniorinnen dort unterzubringen.

Sie hatten die Stadt Köln vergeblich um Hilfe gebeten. Der Eigentümer der Häuser, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), hatte Anzeige erstattet. Rainer Kippe musste sich am Mittwoch wegen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht verantworten.

Sozialarbeiter Rainer Kippe von der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim sah den Prozess als Gelegenheit, um Missstände bei der Stadt Köln aufzuzeigen. Er habe den hilfsbedürftigen Frauen helfen wollen, sagte er. Fast sechs Monate habe er bei der Stadt um Hilfe für die obdachlosen Seniorinnen gebeten, mehrere Stellen, darunter Sozialdezernent Harald Rau und Amtsleiter angeschrieben. Passiert sei aber nichts.

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Rainer Kippe und sein Anwalt Heinrich Comes im Amtsgericht Köln

Obwohl Detlef Fritz, Leiter des Liegenschaftsamtes, den Frauen Hilfe in Aussicht gestellt hatte. Von seinem Versprechen, das er bei der Hausbesetzung am 16. März 2019 an der Bergisch Gladbacher Straße gegeben hatte (hier lesen Sie mehr), wich Fritz laut Rainer Kippe später ab.

Rainer Kippe vor Gericht: „Kann nicht verstehen, warum die Stadt Hilfe verweigert“

Rainer Kippe gab zu, in die Häuser an der Ikarosstraße eingedrungen zu sein. Er habe die Frauen, die auf Hilfe angewiesen gewesen seien, begleitet. Kippe sagte: „Ich kann bis heute nicht verstehen, warum die Stadt eine Hilfestellung verweigert.“

Hier lesen Sie mehr: Köln-Ossendorf – Obdachlose (73) bricht in Haus ein und hat kuriose Forderung

Und weiter: „Obdachlose gehen an leerstehenden Häusern vorbei und sollen in Notschlafstellen. Dann kommt der Staat mit seiner Autorität und setzt Polizei und Gerichte gegen sie ein. Das finde ich nicht gut.“ Sein Handeln sei gerechtfertigt und „verdiene Lob statt Strafe“.

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Der Kölner Wohnungsamtsleiter Josef Ludwig, Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Sozialdezernent Dr. Harald Rau (v. l.) bei der Vorstellung der Kampagne.

Nach Ansicht von Rainer Kippe hat die Stadt sich strafbar gemacht, in dem die obdachlosen Seniorinnen in eine hilflose Situation ausgesetzt worden seien. Er führte zudem an, dass OB Henriette Reker, Sozialdezernent Harald Rund Wohnungsamtsleiter Josef Ludwig eine Woche vor der Hausbesetzung noch die neue Wohnraumschutzsatzung vorgestellt hatten. Darin steht etwa, dass bei Zweckentfremdung oder Leerstand Bußgelder bis zu 50.000 Euro ausgestellt werden können (hier lesen Sie mehr). Kippe fragte sich, warum die Stadt die Bima verschont hat.

Kölner Richter: „Hausbesetzung ist nicht das richtige Mittel“

Der Richter sagte, dass das Vorgehen der Stadt „möglicherweise nicht rechtmäßig“ war. Das rechtfertige aber nicht das Handeln von Rainer Kippe. Er könne das Recht nicht in die eigene Hand nehmen. „Eine Hausbesetzung ist nicht das richtige Mittel“, so der Richter.

Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn: „Es ist ein Unding“

Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn war da deutlicher. „Es bestreitet niemand, dass es ein Unding ist, dass ältere Frauen in einer reichen Stadt wie Köln obdachlos bleiben müssen“, so der Oberstaatsanwalt.

SPD-Politiker Jochen Ott bei Prozess gegen Hausbesetzer in Köln

Das Verfahren wurde von vielen Zwischenrufen aus dem Zuschauerraum, in dem auch Landtagsabgeordneter und GAG-Aufsichtsratsvorsitzender Jochen Ott (SPD) saß, gestört. Dann wurde der Abteilungsleiter der Bima, Frank Tripp (55), der die Anzeige erstattet hatte als Zeuge gehört.

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkaufte besetzte Häuser an Stadt Köln

Er sagte, dass die Häuser schon vor der Hausbesetzung an die Stadt Köln verkauft wurden. Da stellte sich im Prozess die Frage, ob die Bima überhaupt Anzeige erstatten durfte.

Prozess gegen Hausbesetzer in Köln verschoben

Der Prozess wurde auf den 14. März vertagt, um festzustellen, ob die Gebäude noch der Bima gehörten als Anzeige erstattet wurde. Die Häuser wurden kurz vor der Tat an die Stadt verkauft. Wenn die Bima am Tattag nicht mehr Eigentümer war, wäre die Anzeige nichtig und Rainer Kippe hätte keine Strafe zu erwarten.

Die vier Frauen sind übrigens immer noch obdachlos.