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Geißbockheim-EntscheidungLässt FC nach der Baugenehmigung sofort die Bagger rollen?

Geißbockheim

Die FC-Heimat: das Geißbockheim im Äußeren Grüngürtel.

von Alexander Haubrichs (ach)

Köln  – Die Kölner Kreisgruppe der Umweltschutzorganisation BUND hat am Freitag bei der Bezirksregierung Köln einen Eilantrag zur geplanten Erweiterung des Trainingsgeländes des 1. FC Köln eingereicht. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger”.

BUND stellt Eilantrag gegen Geißbockheim-Entscheidung

Die Bezirksregierung soll Oberbürgermeisterin Henriette Reker anweisen, den am Donnerstagabend vom Stadtrat mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP beschlossenen Bebauungsplan wegen „ersichtlicher Rechtswidrigkeit“ nicht bekannt zu machen. Sollte die Bezirksregierung dem entsprechen, wäre der Ratsbeschluss nicht wirksam.

Erst am späten Donnerstagabend hatte der Kölner Stadtrat entschieden, den Ausbau-Plänen des 1. FC Köln zuzustimmen (hier lesen Sie mehr).

Alles zum Thema Henriette Reker

Für den FC ist diese Entscheidung ein Meilenstein, in Jubelarien wollte man aber nicht ausbrechen. „Noch steht die offizielle Baugenehmigung aus“, sagt Finanzchef Alexander Wehrle (45), der seit Jahren für das Projekt kämpft. Dass auf den Ämtern solche Formalien schon mal hinausgezögert werden können, ist auch den Herren am Geißbockheim nicht neu.

Da zudem die Ferien anstehen, dürfte vor September nicht mit einer Genehmigung zu rechnen sein. Und die Gegner des Ausbaus machen schon mobil. Nach EXPRESS-Informationen will der NABU noch in dieser Woche seine Klage einreichen, ein Rechtsstreit könnte sich lange hinziehen.

Geißbockheim: Rollen nach Baugenehmigung sofort die Bagger?

Der FC, der in der dieser Angelegenheit von der Kanzlei Lenz und Johlen vertreten wird, könnte das Verfahren beschleunigen, in dem er direkt nach Erteilung der Baugenehmigung die Bagger anrollen lässt – und die Ausbaugegner zu einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung zwingt.

Dann dürfte eine erste richterliche Bewertung des Ausbauplans erfolgen, durch das Zielabweichungsverfahren im letzten Jahr wollte man größtmögliche Rechtssicherheit schaffen. Andernfalls müsste man den Ausgang des Verfahrens abwarten, denn im schlimmsten Fall würde dem FC ein Rückbau des Ausbaus drohen.

Naturschützer sehen „Fehleinschätzung“ der Ratsmehrheit

Die Grenzen bei der Abwägung seien überschritten und einzelne Belange einer Fehleinschätzung unterzogen worden, argumentiert derweil der BUND. So werde beim Landschaftsbild einmal von einem hundertprozentigen Ausgleich, zum anderen aber von einer verbleibenden hohen negativen Beeinträchtigung ausgegangen.

Zudem habe der Grünordnungsplan bei der Beschlussfassung dem Rat nicht vorgelegen. „Wenn die Bezirksregierung Köln ihre Funktionen als Rechtsaufsicht und zur Aufgabenwahrung als Höhere Naturschutzbehörde wahrnimmt, ist der gestrige Ratsbeschluss vom Tisch“, sagt BUND-Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen.