GefeuertMitarbeiter (50) beklaut Kölner Autobauer Ford – so dreist ging er vor

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Der Mitarbeiter bediente sich bei den Kölner Ford-Werken.

Köln – Ein langjähriger Mitarbeiter des Kölner Autobauers Ford musste sich am Freitag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der Mann hatte seinen Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum immer wieder bestohlen.

Köln: Ford Transit und Metallteile vom Werksgelände gestohlen

Zunächst habe der Mitarbeiter einen roten Ford-Transit im Wert von 21.000 Euro vom Firmengelände geschafft, heißt es in der Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft. Danach habe der Mann ständig Metall und Kupfer aus den Werkshallen gestohlen.

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Der verurteilte Ex-Ford-Mitarbeiter (50) mit seinem Verteidiger Ingmar Rosentreter im Amtsgericht.

Mehr als 3000 Kilogramm Eisenwaren, etwa alte Kolben, habe der Angeklagte in den Jahren 2014 bis 2016 bei seinem Arbeitgeber geklaut und bei einem Schrotthändler versetzt; 9000 Euro soll er so umgesetzt haben.  Insgesamt betrage die Beute in 24 Fällen somit 30.000 Euro. Geld, das der Beschuldigte im Rahmen der sogenannten Wertersatz-Einziehung auch zurückzahlen muss.

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Köln: Aus finanzieller Not heraus gehandelt

Über Verteidiger Ingmar Rosentreter räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Sein Mandant habe zwar beim Kölner Autobauer gutes Geld verdient, sei aber mit einem nebenbei betriebenen Autohandel in eine finanzielle Schieflage geraten.

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Ein Geschäftspartner habe ihm daraufhin vorgeschlagen, sich bei Ford zu bedienen. Aus seiner Not heraus habe er dem zugestimmt, „er musste eine Familie mit drei Kindern ernähren“, sagte Anwalt Rosentreter.

Kölner Schrotthändler nahmen Diebesbeute ab

Zunächst habe er einen Komplizen auf das Werksgelände geschleust, der dann mit dem dort abgestellten Transit weggefahren sei. 5000 Euro seien ihm für die Mithilfe versprochen worden, die er aber nie bekommen habe. In der Folgezeit habe er immer wieder Metallreste zurückgelegt, die ein weiterer Mittäter dann abgeholt habe. Er sei dann auch selbst zum Schrotthändler gefahren.

Nachdem der Diebstahl beim Arbeitgeber aufgeflogen war, konnte die Polizei anhand der Quittungen und durch Befragungen der Schrotthändler die ungefähre Tatbeute ermitteln. Ford sprach dem Mitarbeiter die Kündigung aus, die dieser zunächst nicht akzeptierte. Bei einem Prozess vor dem Kölner Arbeitsgericht hatte der Mann noch alle Vorwürfe von sich gewiesen. Letztlich erfolglos.

Richter verhängt ein Jahr Haft auf Bewährung mit Auflage

Anwalt Rosentreter stellte in seinem Plädoyer noch einmal heraus, dass der Mandant lediglich seinen Schuldenberg abbauen wollte, „er wollte sich nicht etwa eine fette Rolex an den Arm binden.“ Die Strafe sollte sechs Monate Haft auf Bewährung nicht überschreiten. Der Richter folgte da aber der Staatsanwältin, die das Doppelte gefordert hatte.

Ein Jahr Gefängnis lautete das Urteil, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, als Auflage muss er 100 Sozialstunden ableisten. Der Angeklagte, der mittlerweile als Lkw-Fahrer arbeitet, habe gewerbsmäßig gehandelt. Auch sei strafschärfend zu werten, dass er das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht habe.