Frau im Cannabis-Rausch getötetTrotz Schuldunfähigkeit: Kölner drei Jahre in Haft

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Karim B. (27) mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Landgericht.

Köln – Mit drei Joints hat sich ein Mann aus Bilderstöckchen so zugekifft, dass er seine Ehefrau (29) im Cannabis-Wahn tötete – Stimmen hätten es ihm befohlen. Das Landgericht schickte Kazim B. (27) am Freitag für drei Jahre ins Gefängnis. Nicht wegen Totschlags, sondern fahrlässigen Vollrauschs, da er sich leichtfertig in einen Zustand versetzt habe, in dem er nicht mehr die Kontrolle über sich hatte. Zudem ordnete der Vorsitzende Richter eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.

Stimmen in seinem Kopf hätten ihn regelrecht ferngesteuert und befohlen, seine Ehefrau zu töten. Psychiaterin Konstanze Jankowski bestätigte beim Totschlag-Prozess die Version des Angeklagten, nach erheblichem Cannabiskonsum nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen zu sein. Die Gutachterin sprach von einer Schuldunfähigkeit.

Köln: Messerattacke auf Ehefrau nach drei Joints

Der Angeklagte sei laut Gutachterin fremdbestimmt gewesen, als er Anfang des Jahres in Bilderstöckchen ein Fischmesser aus der Küche gegen seine Ehefrau eingesetzt habe. „Du musst sie abstechen, sonst wirst Du sterben“, hätten ihm die Stimmen aufgetragen. In einem Zustand von Angst und Panik habe er gehandelt, es habe eine krankhafte seelische Störung vorgelegen.

Der Beschuldigte hatte angegeben, am Abend vor der Tat drei Joints mit sehr starkem THC-Gehalt konsumiert zu haben. Er habe Lichtblitze und Geister gesehen, „ich konnte mein eigenes Spiegelbild nicht ertragen.“ Er habe geschrien, dann ein Klopfen an der Tür vernommen und sich bewaffnet. Seine Ehefrau habe ihn im Flur der Wohnung offenbar beruhigen wollen.

Köln: Gutachterin attestiert Schuldunfähigkeit im Cannabis-Wahn

Drei Mal hatte der Mann auf seine Frau eingestochen, sie verstarb wenig später in der Klinik. Nachbarn hatten die Polizei gerufen. Die Beamten habe er als seine Rettung angesehen, hatte der Täter angegeben. Gutachterin Jankowski, die den Angeklagten zur Exploration in der JVA Ossendorf besucht hatte, sprach von plausiblen, nachvollziehbaren Aussagen des 27-Jährigen.

Da der Angeklagte laut Psychiaterin im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, käme für ihn die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht. Jankowski sieht einen möglichen Erfolg einer Therapie als erfolgversprechend an. Der 27-Jährige müsste dort lernen, sich mit seiner Cannabis-Sucht und den daraus resultierenden Folgen auseinanderzusetzen.

Köln: Familie der Getöteten ist schwer traumatisiert

Die Angehörigen der Getöteten, die den Prozess als Nebenkläger verfolgten, nahmen das Ergebnis des Gutachtens im Gerichtssaal kopfschüttelnd entgegen. „Es ist für meine Mandanten sehr schwer zu verstehen, dass der Angeklagte nach zwei Jahren in einer Therapieeinrichtung wieder frei sein könnte“, erklärte Nebenklage-Anwältin Monika Müller-Laschet.

„Meine Schwester ist nur 29 Jahre alt geworden, sie hatte ihr Leben noch vor sich, sie wollte Mutter werden“, sagte die Schwester des Opfers unter Tränen, als der Richter sie nach den Folgen für die Familie befragte. „Wir haben für diese Tat lebenslänglich bekommen“, sagte die Mutter der Getöteten. Die Familie sei traumatisiert und teilweise in ärztlicher Behandlung.