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Foto zeigt sie nacktKölnerin (39) zeigt ehemaligen Liebhaber bei der Polizei an

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Der Angeklagte laut Anklage soll das Nacktfoto gemacht und geteilt haben.

Köln – Es war eine kurze Beziehung, die der Einzelhandelskaufmann (40) und die Verwaltungsangestellte (39) geführt hatten. Als längst wieder Funkstille herrschte, wurde die Frau auf ein Foto aufmerksam gemacht, das im Internet und bei WhatsApp kursierte – es zeigte sie splitterfasernackt.

Köln: Nacktbild von Frau kursierte bei WhatsApp und im Internet

Die 39-Jährige erstattete Anzeige gegen den ehemaligen Liebhaber, da das Foto in dessen Wohnung in Bayenthal aufgenommen worden war. Nackt, die Beine gespreizt und den Kopf nach hinten gelehnt, so war die Frau auf der Aufnahme zu sehen. Dessen Anfertigung habe sie nicht bemerkt.

Verteidiger Ingmar Rosentreter bemerkte, dass es sich nicht um eine typische Schlafposition handele, demnach müsse das Foto nicht zwangsläufig heimlich aufgenommen worden sein, nämlich während die Zeugin geschlafen habe. Genau das war die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten aber vor.

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Kölner Richter wollte Anklage gar nicht erst zulassen

Im Vorfeld wollte der Richter den Fall gar nicht verhandeln, er hatte die Anklage unter dem Hinweis, das Foto hätte auch jemand anders gemacht haben können, nicht zu. Die Staatsanwaltschaft legte erfolgreich Beschwerde ein, weshalb es am Donnerstag in Saal 9 des Amtsgerichts zum Prozess kam.

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Ob am besagten Tag denn noch andere Personen in der Wohnung des Angeklagten anwesend waren, wollte der Richter von der Anzeigenerstatterin wissen. Das verneinte diese. An den besagten Tag könne sie sich außerdem gut erinnern, da sie zum ersten Mal bei dem Mann übernachtet habe.

Anwalt Rosentreter fordert Freispruch und bekommt ihn

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 3600 Euro für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das ebenfalls angeklagte Verbreiten des Bildes könne aber nicht nachgewiesen werden, da entsprechende Beweise fehlten.

Der Richter hingegen folgte dem Antrag von Anwalt Rosentreter auf Freispruch. Es handele sich tatsächlich um eine untypische Schlafposition, auch sei Alkohol im Spiel gewesen. Daher sei der Angeklagte im Zweifel freizusprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.