Familienvater Thomas K. totBewährungsstrafe für Schläger (19) aus Bergisch Gladbach

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Der Angeklagte (19) mit seinem Verteidiger Tobias Westkamp im Kölner Landgericht. 

Köln/Bergisch Gladbach – Er muss nicht ins Gefängnis! Ahmet R. (19, Name geändert), der in Bergisch Gladbach durch eine brutale Attacke den Tod des zweifachen Familienvaters Thomas K. (40) verursacht hatte (hier mehr dazu lesen), hat beim Prozess um Körperverletzung mit Todesfolge zwei Jahre Haft auf Bewährung bekommen.

Das verkündete die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) am Donnerstag im Kölner Landgericht.

Aus nichtigem Anlass zugeschlagen 

Aus völlig nichtigem Anlass hatte der Kölner den Mann, den er gar nicht kannte, im August vergangenen Jahres in der Innenstadt von Bergisch Gladbach attackiert. Ahmet R. und seine Kumpels hatten sich mit dem späteren Opfer und dessen Begleitung angelegt. 

Um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, habe er Thomas K. attackiert, hatte der Angeklagte im Prozess gesagt. K. krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach sich den Schädel. Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in der Klinik in Köln-Merheim.

Kumpels hatten den Täter gefeiert

Die Freunde hatten den Schläger nach der Tat noch gefeiert. „Mitleid, Trauer und Entsetzen über den Tod eines Familienvaters war ihnen fremd“, sagte Opfer-Anwalt Karl-Christoph Bode.

Die Kinder (9, 13) des Opfers hatten den Prozess teilweise mitverfolgt. Als Fotos des sterbenden Vaters im Gerichtsaal thematisiert wurden, hatten sie auf Anraten eines Psychologen den Raum verlassen.

Sohn (13) beim Urteil im Saal

Der 13-jährige Sohn des Opfers bestand allerdings darauf, Plädoyers und Urteilsverkündung im Gerichtssaal zu hören. Dessen Anwältin Dr. Dr. Beate Grün aus Nürnberg hatte den Angeklagten scharf kritisiert, sich im Vorfeld des Prozesses nie um die Belange der Kinder gekümmert zu haben.

Verteidiger Tobias Westkamp hatte dazu erklärt, sein Mandant habe erst sehr spät realisiert, durch sein Verhalten den Tod eines Menschen verursacht zu haben.

(exfo)