Es droht sogar KnastViele machen es bei Facebook: Polizei warnt alle Kölner

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In Apps wie Facebook oder WhatsApp machen auch Kölner einen großen Fehler, der auch die Polizei interessiert.

Köln – Üble Hetze und illegale Fahndungen im Internet: Immer wieder nutzen Privatpersonen soziale Medien, um nach vermeintlichen oder mutmaßlichen Straftätern zu suchen.

Doch was, wenn zum Beispiel gar nichts an den schlimmen Vorwürfen dran ist? Mit drei erschreckenden Kölner Fällen warnen Polizei und Staatsanwaltschaft vor Selbstjustiz und rechtlichen Konsequenzen. Denn illegale Fahndungen im Netz haben ein Nachspiel.

Köln: Frau sucht Mann mit Foto eigenmächtig auf Facebook

Eine Streifenwagenbesatzung stattete erst am vergangenen Mittwoch (18. November) einer Kölnerin einen Besuch ab, die auf Facebook mit einem Foto nach dem Tatverdächtigen einer Körperverletzung gefahndet hatte.

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Sie war nicht einmal selbst Opfer dieser Straftat geworden. Ein Zeuge hatte das Bild mit dem Handy kurz nach einer Attacke auf ihren Ehemann gemacht. Innerhalb kürzester Zeit war der Beitrag von mehreren hundert Nutzern geteilt und somit im Netz weiter verbreitet worden.

Köln: Nutzer machen Vorschläge, was man „Täter“ antun könnte

Es dauerte nicht lange, bis erste Gruppenmitglieder in den Kommentaren Vorschläge machten, was man mit dem „Täter“ anstellen müsste, wenn man ihn in die Finger bekäme. Die Unschuldsvermutung, die bekanntlich bis zum Beweis des Gegenteils gilt, war schnell ausgehebelt. Der Selbstjustiz war offensichtlich schnell Tür und Tor geöffnet.

Köln: Unternehmer teilt Fotos seiner Überwachungskamera im Netz

Ebenfalls 2019: Ein Unternehmer aus Köln-Ehrenfeld veröffentlichte Fotos aus seiner Überwachungskamera im Internet. Diese zeigten einen Tatverdächtigen beim Einbruch in seiner Werkstatt.

Mehr noch. Der Unternehmer spürte den Tatverdächtigen nach Hinweisen auf und durchsuchte eigenmächtig seine Wohnung. Die gesamte polizeiliche Ermittlungsarbeit zu möglichen Hintermännern, Mittätern oder Hehlern war damit zunichte gemacht.

Köln: Mann wird Opfer einer „Kindesentführer“-Verleumdung

Ähnlich lief es 2019 nach Hinweisen an die Polizei zur „Fahndung“ nach einem unbekannten „Kindesentführer.“ Auf Facebook und in Whatsapp-Gruppen hatte die Polizei den mit Foto und Angaben zum Wohnort gesuchten Man identifiziert. Wie sich herausstellte, war er Opfer einer Verleumdungs-Aktion geworden und an den üblen Vorwürfen war nichts dran.

Kölner Oberstaatsanwalt weist auf rechtliche Konsequenzen hin

In diesem Zusammenhang weist der der Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer deutlich auf rechtliche Folgen einer unzulässigen privaten Fahndung hin.

„Wer Fotos oder Videos ohne vorherige Einwilligung der abgebildeten Personen ins Internet stellt, verstößt gegen §22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (§33 KunstUrhG). Dies gilt auch für diejenigen, die eine private Öffentlichkeitsfahndung teilen und somit zur Verbreitung beitragen. Die Tat wird von Ermittlungsbehörden auf Antrag verfolgt“, so der Oberstaatsanwalt in einer aktuellen Mitteilung. Es könnten diverse weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. (mj)